Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit allen Informationen und Trends für (angehende) Bauherren und -herrinnen.
Der Klimawandel ist allgegenwärtig. Deswegen setzen Bauende vermehrt auf eine nachhaltige Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen. Außerdem besteht die Möglichkeit, mittel- bis langfristig (weitere) Energiekosten durch Netzeinspeisung zu sparen. Aber welche Rechte haben Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sich die Berechnungen der Energieberaterin oder des Energieberaters als fehlerhaft entpuppen?
Genau diese Frage beantwortete das OLG Düsseldorf mit seinem Urteil vom 08. Oktober 2021. Geklagt hatte eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft), die einen Energieberater mit der Planung und Bauüberwachung einer Photovoltaikanlage beauftragte. Leider betrug die Menge der eingespeisten Solarenergie lediglich ein Fünftel der vom Energieberater prognostizierten Menge. Infolgedessen verlangte die WEG Schadensersatz. Die Richterinnen und Richter des OLG Düsseldorf entschieden, dass der Energieberater für den entstandenen Schaden haftet, da die wirtschaftlichen Gesichtspunkte bei der Entscheidungsfindung ebenfalls entscheidend waren.
Das OLG Düsseldorf berechnete die Schadenshöhe auf Basis der Errichtungskosten abzüglich des erhaltenen KfW-Zuschusses und des Beratungshonorars des Energieberaters. Außerdem zogen die Richter die bis dato durchschnittlich erzielten Erträge ab. Die Differenz zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Ertrag kategorisierten die Richterinnen und Richter als nicht erstattungsfähig.
Baustoffknappheit und zu wenige Fachkräfte stellen Bauunternehmen und somit auch Bauwillige vor ein Problem. Der Bauberater und Fachbuchautor Peter Burk sagt, dass der Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern momentan keine Priorität genießt, da größere Bauprojekte für Bauunternehmen finanziell attraktiver sind.
Viel hilft viel. Trotz mangelnder Verfügbarkeit sollten Bauwillige mehrere Angebote einholen. Außerdem spielen Vollständigkeit und Detaillevel des Angebots eine zentrale Rolle, da sich die anschließenden Vorgänge dadurch beschleunigen lassen, beispielsweise die Baufinanzierung.
Kostspielige Fehler vermeiden Bauwillige am besten, indem sie sich im Internet erkundigen und zusätzlich die Aktualität der vorhandenen Bewertungen überprüfen.
Oftmals ist es hilfreich, Referenzobjekte zu besichtigen, um sich einen genauen Eindruck zu verschaffen. Je mehr Referenzobjekte das Bauunternehmen anbietet, desto besser.
Im Falle einer Insolvenz hilft eine Fertigstellungsversicherung. Diese garantiert Bauenden im Ernstfall die Fertigstellung des eigenen Traumhauses.
In vielen Fällen ist der Rat einer Sachverständigen oder eines Sachverständigen unumgänglich. Bauwillige sparen Zeit und Geld, wenn sie vor der Unterzeichnung des Bauvertrags eine Expertin oder einen Experten zu Rate ziehen.
Ob das Bauunternehmen zur eigenen Person und den damit verbundenen Wünschen passt, finden Bauwillige heraus, indem sie auf einen Fertigstellungstermin als Bestandteil des Bauvertrags bestehen.
Grundstücke und Immobilien erleben Hochkonjunktur. Das hat zur Folge, dass mehrere Familien im Kampf um das angebotene Objekt miteinander konkurrieren. Aus Angst vor einer Absage trauen sich Hausinteressierte oftmals nicht über den Preis zu verhandeln. Ist diese Herangehensweise sinnvoll oder führen Preisverhandlungen auch heutzutage zum Erfolg? Diese Frage stellte sich die Innofact AG und interviewte im April dieses Jahres 500 Käuferinnen und Käufer. Alle Befragten kauften ihre Immobilie innerhalb der letzten fünf Jahre.
Die Innofact AG fand heraus, dass 76 Prozent aller Befragten über den Kaufpreis verhandelten. Etwas mehr als die Hälfte war erfolgreich und konnte den Verkaufenden im Preis drücken. Dabei waren sogar Preisnachlässe bis zu 25 Prozent möglich. Die allermeisten Kaufenden, ungefähr ein Drittel, konnten sich über einen Preisnachlass im Bereich von 10 bis 15 Prozent freuen.
»Anstehende Modernisierungsarbeiten« warf die Kaufpartei am häufigsten als Argument in den Ring (53 Prozent). Weitere 30 Prozent waren mit dem Argument einer »veralteten Ausstattung« erfolgreich. Dicht gefolgt vom »Alter der Immobilie« (29 Prozent) und »generellen Mängeln beim Hauskauf« (27 Prozent).
Kaufinteressierte sollten sich also auch heutzutage nicht abschrecken lassen und mit guten Argumenten in die Preisverhandlung einsteigen. So lässt sich im Handumdrehen eine Stange Geld sparen.
Quelle: https://www.haus.de/news/immobilienpreis-verhandeln-50-prozent-der-faelle-gelingt-es-di-34548
Der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) möchte den Bundesländern bei der Grunderwerbsteuer mehr Bewegungsfreiheit einräumen. Er wünscht sich, dass die Reform bereits 2023 in Kraft tritt. Dieses Instrument ist gerade in Zeiten hoher Inflation und steigender Zinssätze ein geeignetes Mittel, um Haushalte zukünftig zu entlasten.
Christian Lindner und die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker der Ampelkoalition erstellten bereits einen ersten Entwurf. Der Entwurf sieht die Einführung eines zweiten Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vor. Mit Hilfe dieses zweiten Steuersatzes haben die Länder die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer auf null Prozent zu senken. Grundsätzlich gilt, dass die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer den Bundesländern zugutekommen, der Bund aber die Rahmenbedingungen festlegt.
Bisher ist unklar, wer in den Genuss dieses zweiten Steuersatzes kommen soll. Gilt der vergünstigte Steuersatz ausschließlich für den Ersterwerb oder ebenfalls auch für den Folgeerwerb? Profitieren Genossenschaften und Unternehmen, die im sozialen Wohnungsbau tätig sind, ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher? Die Beantwortung dieser Fragen möchte Christian Lindner den Bundesländern überlassen.
Alles Wissenswerte zur Grunderwerbsteuer erfährst du in unserem Ratgeberartikel zur Grunderwerbsteuer.
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