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Inzwischen existieren, nicht zuletzt auch wegen der steigenden Preise und des Klimawandels, zahlreiche alternative Wohnformen zum Einfamilienhaus, beispielsweise Tiny Houses, Niedrigenergiehäuser oder Gemeinschaftswohnprojekte. Aber treffen diese Alternativen den Zahn der Zeit? Oder favorisieren Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin das klassische Eigenheim?
Laut einer Studie präferieren 60 Prozent der Deutschen das eigene Haus. Alternative Wohnformen kommen zwar ebenfalls infrage, genießen bis jetzt aber nicht den gleichen Stellenwert. Die am häufigsten genannten Gründe für den Traum vom eigenen Haus lauten: mehr Platz, Anzahl der Zimmer und genügend Wohnfläche. Nachhaltige Wohnformen wie das Niedrigenergiehaus sprengen oftmals das Budget der Bauwilligen und sind deswegen nicht umsetzbar.
Steigende Zinssätze, weiterhin hohe Grundstücks- und Immobilienpreise, der Klimawandel und oftmals nicht vorhandene Bauflächen oder nicht vorhandener Wohnraum sind nur einige der momentanen Herausforderungen, mit denen Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer bzw. Bauwillige zu kämpfen haben. Mittelfristig dürfen alternative Wohnkonzepte dem klassischen Eigenheim in nichts nachstehen. Die zukünftige Aufgabe der Stadtentwickler und der Wohnungsgesellschaften besteht darin, Bauwilligen die Attraktivität alternativer Wohnformen zu erläutern und dadurch mehr Akzeptanz zu schaffen.
Du interessierst dich für alternative Wohnformen, beispielsweise ein Tiny House? Dann wirf hier einen Blick in einen unserer Ratgeber.
Quelle: https://www.haus.de/news/wohnstudie-eigenheimwunsch-trifft-auf-alternative-wohnformen-di-34597
Die Ärmel hochgekrempelt, Handschuhe und Helm an - auf geht’s! Aufgrund nach wie vor steigender Preise ist die Muskelhypothek im Kommen. Aber ist es wirklich so einfach? Welche Gewerke können Bauende problemlos erbringen? Welcher Betrag lässt sich durch Eigenleistung bei der Darlehenssumme sparen? Worauf ist grundsätzlich zu achten?
Streichen, Tapezieren, die Verlegung des Bodens oder die Gartengestaltung bieten sich regelrecht an. Elektroinstallationen oder Sanitärarbeiten gehören aufgrund ihrer Komplexität zu den Gewerken, die Bauende nur mit entsprechendem Fachwissen angehen sollten. Es gilt: safety first! Denn schließlich steht die Gesundheit aller im Vordergrund. Des Weiteren spielen die eigenen handwerklichen Fähigkeiten eine zentrale Rolle, da im Fall der Fälle niemand für einen entstandenen Schaden geradesteht.
Arendt Krooss, Baufinanzierungsexperte beim Immobilienspezialisten Dr. Klein, gibt an, dass Kreditinstitute im Durchschnitt 10.000 - 25.000 Euro anerkennen. Wer beispielsweise 5.000 Euro Lohnkosten bei der Verlegung des Bodens spart, weil sie oder er diesen in Eigenregie verlegt, kann den Betrag als Eigenkapital anerkennen lassen. Oftmals spiegelt sich die höhere Eigenkapitalquote auch in einem günstigen Darlehenszins wider. Der hohe zeitliche Aufwand spielt ebenfalls eine große Rolle. Bauende dürften in den allermeisten Fällen mehr Zeit als ihre Kolleginnen und Kollegen vom Fach benötigen.
In unserem Ratgeber zum Thema Eigenleistung findest du jede Menge weitere Informationen.
Quelle: https://www.procontra-online.de/artikel/date/2022/05/muskelhypotheken-so-gefragt-wie-nie/
Der Blitzatlas verzeichnete deutschlandweit im Jahr 2020 circa 400.000 Blitzeinschläge. Dabei entstanden Schäden in Höhe von ungefähr 260 Millionen Euro. Die durchschnittliche Schadenshöhe lag bei 1.300 Euro. Ein Blitz- und/oder Überspannungsschutz ist also sinnvoll. Aber wie unterscheiden sich die beiden Schutzmaßnahmen voneinander? Kommen Wohngebäude- oder Hausratversicherungen für entstandene Schäden auf?
Ein Blitzschutz schützt die äußere Gebäudehülle vor Schäden durch einen Blitzeinschlag. Der Überspannungsschutz schützt die im Inneren des Hauses vorhandenen Geräte und Installationen, beispielsweise Steckdosen und alle elektronischen Geräte. Grundsätzlich gilt, dass alle Neubauten seit 2018 sowieso mit einem Überspannungsschutz ausgestattet sein müssen. Bestandsimmobilien benötigen erst dann einen Überspannungsschutz, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der vorhandenen Anlagen ansteht.
Kommt die Wohngebäudeversicherung für den durch Blitzschlag entstandenen Schaden auf? Ja und Nein. In vielen Fällen zahlt die Wohngebäudeversicherung. Jedoch ist ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen zwingend erforderlich, da manchmal ein Blitzableiter als notwendige Bedingung vorausgesetzt wird. Wie sieht es mit der Hausratversicherung aus? Zahlt sie den an elektronischen Geräten entstandenen Schaden? Auch hier gibt es leider keine eindeutige Antwort. Oftmals zahlt die Hausratversicherung den Schaden an beweglichen Gegenständen. Aber auch die Hausratversicherung zahlt nur bei vertraglich vereinbarter Abdeckung. Des Weiteren spielt die Deckungssumme eine große Rolle, da die heutzutage verbaute Technik, beispielsweise Smart-Home-Komponenten, kostspielig ist. Im Fall der Fälle müssen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern alle elektronischen Geräte vom Netz nehmen.
Quelle: https://www.haus.de/news/muss-ich-mein-haus-vor-blitzen-schuetzen-di-34595
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