Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
Der Rat der Europäischen Union schließt sich dem allgemeinen Tenor für eine klimaneutrale Bauwende an. Demnach sollen ab 2030 nur noch solche Wohnhäuser gebaut werden, die klimaneutral sind. Bestandsgebäude sollen durch die Festsetzung von Mindestnormen für die Energieeffizienz ins Visier genommen werden. Das teilte der Rat am Dienstag nach einem Treffen für Energiefragen mit.
Damit soll das EU-weite Ziel verfolgt werden, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen. Das bedeutet für Hauseigentümer hohen Sanierungsaufwand. Nach der EU-Definition seien sogenannte Nullemissionsgebäude solche, “die die noch benötigte Energiemenge vollständig aus Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen, der wenn möglich am Standort oder im Wohnviertel oder im Rahmen von Energiegemeinschaften erzeugt wird”, heißt es auf der Website vom Handelsblatt.
Der Gebäudebestand in der EU sei für circa 40 Prozent des Energieverbrauches und etwa 30 % der Treibhausgase verantwortlich. Das klimaneutrale Bauen ist ein wichtiger Schritt für eine klimaneutrale Zukunft, die von der EU bereits 2050 vorgesehen ist. Inwieweit es zu einer Einigung kommt, bleibt abzuwarten.
Quelle: EU-Staaten wollen ab 2030 nur noch klimaneutrale Neubauten erlauben (handelsblatt.com)
Beim neu gebauten Haus kann vieles schief gehen – Baumängel sind laut Angaben des Verbands Privater Bauherren (VPB) keine Seltenheit. Nach der Bauabnahme haben Bauherren bis zu fünf Jahre Zeit, Mängel zu rügen.
Bei kaputten Fliesen, nassem Keller oder anderen Baumängeln muss der Bauherr eine schriftlich formulierte Mängelrüge an das Unternehmen verfassen. Diese muss innerhalb der Gewährleistungszeit und mit einer angemessenen Fristsetzung zur Behebung des Mangels erfolgen. Viele Bauherren wissen jedoch nicht, dass die Frist, auch nach Schadensmeldung, in der Regel weiterläuft. Das ist ein großer Nachteil für den Bauenden, wenn der Unternehmer nicht reagiert. Deswegen sollten Bauherren weitere Schritte einleiten, um den Fristablauf zu stoppen.
Die Experten des Verbandes raten deswegen dazu, mindestens sechs Monate vor Fristablauf einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Schlussbegehung des Neubaus durchführt. Bausachverständige können Baumängel frühzeitig erkennen und so womöglich langfristige Schäden an der Immobilie verhindern.
Wie bereits in unseren News (KW 39) berichtet, stehen die Chancen für eine baldige, neu eingeführte Förderung von Wohneigentum gut. Das Online-Magazin Business Insider informiert exklusiv darüber, wem die Förderung in welcher Höhe zusteht.
Der Fokus der Förderung liegt auf Familien mit mindestens einem Kind im Haushalt, welches noch minderjährig ist. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen pro Jahr darf maximal 60.000 Euro betragen. Für jedes weitere im Haushalt lebende minderjährige Kind erhöht sich die maximale Kreditsumme um 10.000 Euro.
Laut Business Insider gäbe es zwei wesentliche Anforderungen, die die Förderung für den Neubau bedingen: zum einen muss die Immobilie selbst genutzt werden, zum anderen müssen die Neubauten den Mindeststandards des Gebäudeenergiegesetzes sowie den ab 01. Januar 2023 geltenden Förderstandards für die Effizienzhaus-Klasse 55 genügen.
Wird die Immobilie selbst bewohnt, sei es für die Förderung irrelevant, ob es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie Reihenhaus oder andere Gebäudetypen handle, heißt es auf der Website. Darüber hinaus würde die Förderung aber auch denjenigen zugutekommen, die ihr Haus aufstocken wollen. Es muss lediglich ein abschließbarer Zugang, ein Wohnbereich, ein Schlafzimmer sowie ein Badezimmer vorhanden sein.
Im Rahmen der klimaneutralen Bauoffensive müssen die Neubauten gewisse Energiestandards einhalten, um förderfähig zu sein. Auf Business Insider heißt es dazu: “Durch die Wohneigentumsförderung soll nur Neubau gefördert werden, der den Standard ‘Klimafreundliches Gebäude Basisstufe’ (KFG B) oder die ‘Nachhaltigkeitsklasse’ (KFG NH) erfüllt.”
Insbesondere junge Familien mit niedrigem Einkommen sollen von den neuen Förderungen profitieren. Deswegen werden die vergünstigten Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zu einem Höchstalter von 35 Jahren vergeben. Dabei startet die Förderung voraussichtlich im zweiten Quartal 2023. In welcher Höhe die Berechtigten einen Kredit erhalten, hängt von der Energieeffizienzklasse der neu gebauten Immobilie ab. Demnach erhalten Familien für einen Neubau mit klimafreundlicher Gebäude Basisstufe (Neubau KFG Basisstufe) folgende Maximalbeträge:
Für eine neu gebaute Immobilie mit Nachhaltigkeitsklasse erhalten Familien diese maximalen Kreditbeträge:
Teilweise können auch Fördermittel kombiniert werden. Insgesamt sollen circa 350 Millionen Euro für die Förderung zur Verfügung stehen.
Business Insider zitiert zusammenfassend eine Sprecherin: „Im ersten Halbjahr 2023 soll das neue klimapolitisch ambitionierte Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ für den Neubau von Gebäuden starten. (…) Zurzeit wird die genaue Fördersystematik erarbeitet. Allerdings können wir bereits sagen, dass der Lebenszyklusbetrachtung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) in allen Förderstufen eine bedeutende Rolle zukommen wird. Die genauen Details zu den Förderbedingungen stehen erst nach Fertigstellung der Förderrichtlinie fest und können auch erst dann veröffentlicht werden. Bis dahin können wir keine weiteren Details der Förderbedingungen bekanntgeben.“
Quelle: Billigkredite: Regierung will Familien Haus und Wohnung finanzieren - Business Insider
(Disclaimer: Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Die The Good Home UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die The Good Home UG (haftungsbeschränkt) sind grundsätzlich ausgeschlossen.)
Hausbau: Erstgespräch mit Architekten richtig vorbereiten - Kenne diese fünf wichtigen Tipps!
News und Trends zum Thema Hausbau (18.11.2024): Wagenknecht gegen »Heizungsgesetz«; Immobilienmarkt im Wandel: Öl- und Gasheizungen verlieren an Wert; Aktueller Bauzins unseres Referenzkredites
News und Trends zum Thema Hausbau (11.11.2024): BGH: Minderung und Kostenvorschuss bei Baumängeln kombinierbar; Junge Menschen sind bereit, für das Eigenheim zu sparen; Aktueller Bauzins unseres Referenzkredites