Die Suche nach dem perfekten Grundstück kann nach der Auswahl des passenden Wohnortes eigentlich direkt beginnen − Aber was ist, wenn ich keine Zeit habe, mich durch unzählige Immobilienportale zu klicken, mich durch Berge von regionalen Zeitungen zu wühlen oder jeden einzelnen Verkäufer oder jede einzelne Verkäuferin zu kontaktieren? Dann kann es für dich sinnvoll sein, einen Experten bzw. eine Expertin an deiner Seite zu haben, und zwar einen Makler oder eine Maklerin. Makler und Maklerinnen helfen auch dann, wenn die eigene Suche ins Stocken gerät oder es sich um eine schwierige Lage des Grundstücks handelt, weil sie z.B. besonders begehrt ist. Einziges Manko an der Beauftragung eines Maklers oder einer Maklerin ist, dass diese bei erfolgreicher Vermittlung bzw. beim Verkauf in der Regel eine Provision nach § 652 BGB verlangen.
Wer mit einem Makler oder einer Maklerin ein Grundstück verkaufen oder kaufen möchte, der muss zunächst einmal zwischen den Beauftragungsarten unterscheiden, weil davon einiges im (Ver-)Kaufprozess abhängt. Diese Möglichkeiten gibt es, um sie beauftragen:
In diesem Fall ist allein der Makler bzw. die Maklerin dafür verantwortlich, dass Grundstück zu vermarkten. Sprich – es darf kein anderer oder andere das Grundstück veräußern, dies ist auch vertraglich geregelt.
Bei dieser Art kann auch der Erwerber oder die Erwerberin das Grundstück vermarkten. Das lohnt sich in der Regel für den Käufer oder die Käuferin
Hier lockt die Provision für die Person, die das Grundstück am Ende vermittelt bzw. verkauft. Dabei ist es egal, ob es der Eigentümer oder die Eigentümerin selbst oder ein anderer Makler bzw. eine andere Maklerin ist
Zusätzlich gibt es für die Verkäufer und Verkäuferinnen auch die Option, dass sie mit dem Makler oder der Maklerin die Vereinbarung treffen, dass die Person, die das Grundstück kauft, die Provision bezahlt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Maklervertrag im eigentlichen Sinne, sondern nur um einen Auftrag.
Wer alles richtig machen möchte, der sollte bereits beim ersten Kontakt mit dem Makler oder der Maklerin schriftlich klären, welche Leistungen eine Maklerprovision bedingen und wie hoch diese für die entsprechende Leistung ist. In der Regel bedürfen Maklerverträge auch nicht der Schriftform, sondern sind auch wirksam, wenn sie mündlich ausgehandelt werden. Auch der Ausweis einer Provision in einer Anzeige kann den Anspruch bei erfolgreicher Vermittlung bedingen. Darüber hinaus solltest du dich immer rechtlich informieren und absichern, ob in deinem konkreten Fall ein Vertrag zustande gekommen ist. Dazu findest du Informationen in Gesetzestexten, auf Immobilienportalen und bei fachlich kompetenten Internetratgebern.
Denn auch andere Dritte (z.B. Freunde und Bekannte) können bei einer erfolgreichen Vermittlung einen potenziellen Anspruch auf die Provision haben, wenn sie eine Vergütungspflicht ausweisen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 11.12.2018, 5 U 65/18).
In der Regel wird die Maklerprovision fällig, wenn ein notariell beurkundeter Kaufvertrag über eine Immobilie oder ein Grundstück durch die erfolgreiche Vermittlung des Makler bzw. der Maklerin zustande gekommen ist. Die Höhe der Provision richtet sich dabei nach dem Kaufpreis des Grundstücks und je nach vertraglicher Regelung ist sie vom Käufer bzw. der Käuferin, vom Verkäufer bzw. der Verkäuferin oder zu gleichen Teilen von beiden Parteien zu zahlen.
Hausbau: Erstgespräch mit Architekten richtig vorbereiten - Kenne diese fünf wichtigen Tipps!
News und Trends zum Thema Hausbau (18.11.2024): Wagenknecht gegen »Heizungsgesetz«; Immobilienmarkt im Wandel: Öl- und Gasheizungen verlieren an Wert; Aktueller Bauzins unseres Referenzkredites
News und Trends zum Thema Hausbau (11.11.2024): BGH: Minderung und Kostenvorschuss bei Baumängeln kombinierbar; Junge Menschen sind bereit, für das Eigenheim zu sparen; Aktueller Bauzins unseres Referenzkredites