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Die Stadt Dortmund plant im Süden der Stadt, auf einem ehemaligen Sportplatz, eine Siedlung mit 40 bis 50 kleinen Häusern, die auch als "Tiny Houses" bekannt sind. Gerald Kampert vom Stadtplanungsamt bestätigte, dass derzeit ein Bebauungsplan für das Mini-Dorf entwickelt wird. Dieser Plan soll als Grundlage für zukünftige Bauanträge dienen. Möglicher Baubeginn könnte 2026 sein. Die Stadt plant, die voll erschlossenen Baugrundstücke an private Baugruppen zu verkaufen oder zu verpachten. Jede Baugruppe muss mindestens aus vier Parteien bestehen. Bereits sieben Baugruppen haben Interesse an der geplanten autofreien Siedlung gezeigt und beabsichtigen, dort selbst zu wohnen, berichtete Kampert. Die meisten Interessenten sind Personen im Alter von 50 Jahren oder älter, wobei einige derzeit in herkömmlichen Einfamilienhäusern leben.
Im Nordosten der Stadt entsteht außerdem ein Quartett aus kleinen, frei stehenden Häusern mit Satteldach und einer Wohnfläche von jeweils 37 Quadratmetern. Zusätzlich plant die Universität Dortmund ein Tiny Gästehaus auf einer Doppelgarage, das von Architektur-Studierenden entworfen und errichtet wird. Der Trend zu kleinerem Wohnraum nimmt zu, und es herrscht eine allgemeine Aufbruchsstimmung in diesem Bereich. Weitere ähnliche Projekte sind in Nordrhein-Westfalen in Planung oder bereits umgesetzt. So entstehen Siedlungen in Ahaus, Hückelhoven, Celle und Coesfeld. Im Münsterland, genauer gesagt in Südkirchen, sind bereits elf kleine Häuser fertiggestellt worden.
Der Bedarf an XS-Häusern, insbesondere als Eigenheime, wächst laut dem Tiny House Verband. Es gibt viele Möglichkeiten für Variationen. Im Sauerland zum Beispiel bauen junge Forstbesitzer aus abgestorbenen Fichten "Organic Tiny Houses" - also umweltfreundliche Mini-Häuser. Die steigende Beliebtheit und Aufbruchsstimmung in diesem Marktsegment sind laut Aussagen von Kommunen auch auf Wohnungsnot, hohe Baukosten und den Wunsch vieler Menschen nach einem kleineren ökologischen Fußabdruck zurückzuführen. Es gibt jedoch auch viele Herausforderungen und Skepsis von allen Beteiligten am Bauprozess - von Verwaltung, Politik und Architekten bis hin zu manchen Nachbarn, so Kampert. Wenn ein Tiny House dauerhaft bewohnt wird, gilt es als Gebäude - dafür ist eine Baugenehmigung erforderlich und alle gängigen Bauvorschriften müssen eingehalten werden.
Quelle: Wohnen: Größere Tiny House-Siedlung soll in Dortmund entstehen | ZEIT ONLINE
Auf dem Immobilienmarkt werden Wörter wie barrierefrei gestaltet, an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst, für die Generation 60plus oder für Seniorenwohnen verwendet. Allerdings fehlen klare und verpflichtende Baustandards dahinter, betont der Verband Privater Bauherren (VPB).
Wenn im Vertrag lediglich eine allgemeine Zusage für eine barrierearme, senioren- oder behindertengerechte Ausführung gemacht wird, müssen die spezifischen Qualitäten, die die Bauherr:innen wünschen, in der Baubeschreibung ausführlich und klar festgelegt sein. Nur auf diese Weise können Bauherr:innen ihre Forderungen nach der vereinbarten Ausstattung auch vor Gericht durchsetzen, wie der VPB erklärt.
Es ist wichtig zu wissen, dass es einen technischen Standard für barrierefreies Bauen gibt, nämlich die DIN 18040-2. Wenn private Bauherr:innen ihr Eigenheim nach diesem Standard planen oder umbauen möchten, müssen sie die Umsetzung dieser Norm direkt mit dem Anbieter vereinbaren. Ob dies sinnvoll ist, hängt jedoch von der jeweiligen Situation ab.
Die DIN 18040-2 enthält viele Vorgaben für die Planung und Ausstattung von Wohnungen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, erklärt der VPB. Dabei wird nicht nur die Barrierefreiheit berücksichtigt, sondern auch die sogenannte Rollstuhlgerechtigkeit, die zusätzliche Anforderungen an Grundrisse und Ausstattung stellt.
Es ist wichtig zu beachten, dass es laut VPB nicht möglich ist, allgemein zu sagen, ob dies den individuellen Lebensumständen gerecht wird. Wenn Bauherr:innen sich allein auf die Einhaltung dieser Standards verlassen, könnten sie möglicherweise für etwas bezahlen, das nicht unbedingt notwendig ist, oder später andere Ausstattungen hinzufügen müssen, die aufgrund des Alters oder gesundheitlicher Bedingungen erforderlich sind.
Um herauszufinden, welche Maßnahmen in einem konkreten Fall sinnvoll sind, können Bauende beispielsweise ihre:n behandelnde:n Ärzt:in konsultieren oder die Informationsangebote der Krankenkassen und Pflegeberatungen nutzen.
Wenn jemand sein Bauvorhaben auch unter dem Gesichtspunkt eines selbständigen Lebens im Alter angehen möchte, empfiehlt der VPB außerdem dringend, eine:n unabhängige:n Bausachverständige:n in die Planung einzubeziehen.
Zu Jahresbeginn fielen die Bauzinsen auf unter drei Prozent. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Check24. Derzeit liegen die bestmöglichen Zinssätze für zehnjährige Baufinanzierungen bei 2,97 Prozent. Der aktuelle Durchschnittszins liegt bei 3,29 Prozent, was lediglich 0,15 Prozentpunkte höher ist als Anfang Januar.
„Das Zinsniveau hat sich nach dem starken Zinssturz von November bis Anfang Januar gefestigt“, erklärt der Geschäftsführer Baufinanzierung bei Check 24, Ingo Foitzik. „Die Bestzinsen für Baufinanzierungen mit einer Sollzinsbindung über zehn Jahre schwanken zwischen 2,9 und 3,3 Prozent. Gleichzeitig sehen wir eine steigende Nachfrage nach Kaufobjekten. Wir gehen davon aus, dass die Immobilienpreise leicht anziehen werden.“
Für eine Baufinanzierung in Höhe von 400.000 Euro und dem aktuellen Bestzinssatz von 2,97 Prozent ergeben sich Zinskosten in Höhe von 106.012 Euro für die Käufer:in. Die monatliche Rate beträgt in diesem Fall 1.657 Euro. Im Vergleich dazu sparen Haus- oder Wohnungskäufer:innen gegenüber dem Zinssatz Anfang Dezember von 3,29 Prozent 11.267 Euro an Zinskosten bei einer um 106 Euro niedrigeren monatlichen Rate ein.
Eine Untersuchung von Barkow Consultig deutet darauf hin, dass das potenzielle Ende der Zinswende bereits eine positive Auswirkung auf die Nachfrage nach Immobilien und Baufinanzierungen haben könnte.
Quelle: Bauzinsen bei rund 3 Prozent: So viel kostet derzeit die Immobilienfinanzierung (msn.com)
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