Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
Ein sicherer Grund und Boden ist die Voraussetzung für den Hausbau – deswegen rät der Verband Privater Bauherren (VPB) Bauenden dazu, vor der Planung auf ein Bodengutachten des Grundstückes zu setzen. Vor allem durch die Bodenbeschaffenheit können Bauherren und -herrinnen herausfinden, wie die Planung, Berechnung und der Bau von Bodenplatte oder Keller aussehen muss. Laut Verband ist das ein entscheidender Kostenpunkt.
Wer mit einem Bauunternehmen zusammen baut, der muss bei unbekannten Bodenverhältnissen vor Vertragsabschluss damit rechnen, dass weitere Kosten oder Nachträge auf ihn oder sie zukommen. Tritt ein solcher Nachtrag ein, empfiehlt der VPB die genaue Prüfung des Angebotes: “Nicht alle Firmen nehmen es mit den Maßen nämlich sehr genau», erklärt der Verband.
Am besten rechnen Bauherren und -herrinnen selbst die grobe Erdmenge aus, die unter dem Haus ausgehoben werden muss. Sollte die von dem beauftragten Unternehmen berechnete Menge in großem Maße von der eigens berechneten abweichen, lohne es sich, dies mit dem Ansprechpartner bzw. der Ansprechpartnerin zu besprechen.
Quelle: Beim Hausbau: Bodengutachten kann Kostenexplosion vorbeugen - dpa - FAZ
Experten und Expertinnen sehen nach einer erneuten Verteuerung der Baufinanzierungen eine kurzfristige Entspannung, diese halte laut der Fachleute aber voraussichtlich nicht allzu lange an.
Nach dem Kreditvermittler Interhyp lägen die Zinsen für ein Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung aktuell bei 4,05 Prozent. Mirjam Mohr als Privatkundengeschäft-Vorständin erklärt: „Wir erwarten für das laufende Jahr stark schwankende Zinsen in einem Korridor zwischen drei und vier Prozent, kurzzeitig auch darüber, so wie es gerade der Fall ist.”
Die vergangenen und die jüngst beschlossene Leitzins-Erhöhung(en) der EZB sowie die Bankenkrise in den USA wirken sich auch indirekt auf die Zinsen für Baufinanzierungen aus. Ingo Foitzik, Baufinanzierungs-Experte vom Vergleichsportal Check24 erklärt: „Die ersten Banken haben darauf reagiert und die Baufinanzierungszinsen schon wieder gesenkt“. Er rechne in naher Zukunft mit weiteren Zinssenkungen, allerdings sei mittelfristig eher ein Anstieg wahrscheinlich: „In den kommenden Monaten wird der Zinssatz durch weitere Zinserhöhungen der EZB wieder Richtung vier Prozent oder sogar darüber hinaus gehen”, so Foitzik.
Max Herbst als Gründer der FMH-Finanzberatung sagt deutlich: „Fünf Prozent bis Jahresende sind keine Schwarzmalerei, sondern eine realistische Prognose.“ Die Inflation werde sich nicht schnell abschwächen lassen: „Solange die Inflation kaum sinkt, bleibt der Druck auf die Bundesanleihen hoch.“ Herbst prognostiziert, dass die Zeit günstiger Zinsen für Immobilienfinanzierungen vorbei sei.
Quelle: Bauzinsen für Immobilien: Steigerung über vier Prozent – Aufwärtsdruck erwartet (wiwo.de)
Wer Handwerker auf seinem Bau beschäftigt, der kann teilweise um eine Sicherheitszahlung von 110 Prozent gebeten werden - diese ist aber nicht zulässig, wenn es sich um einen Verbraucherbauvertrag handelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun die Voraussetzungen dafür geklärt, wann es sich um einen solchen Vertrag handelt.
Demnach können sich private Bauende auf vorteilhafte Klauseln im neuen Verbraucherbauvertrag beziehen, wenn ein Generalunternehmer das eigene Haus baut. Die Beauftragung einzelner Firmen und Handwerker erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine solche Vertragsgrundlage, entschied der BGH.
Seit 2018 können Bauherren und -herrinnen einen Verbraucherbauvertrag abschließen. Dieser wurde nötig, weil das Bauvertragsrecht für viele Bauende zu lückenhaft und kompliziert war. Verbraucher bzw. Verbraucherinnen sollen durch die neuen Vertragsbedingungen besser geschützt werden, z.B. durch ein Widerrufsrecht, ordentliche Baubeschreibungen, verbindliche Angaben zur Bauzeit usw.
Die Bedingungen wurden vor allem durch einen Fall neu diskutiert, bei dem ein Ehepaar mehrere Unternehmen mit Arbeiten für ihr Haus beauftragt hatte. Bei der Firma, die das Haus innen und außen verputzte, wurde die Rechnung in Höhe von rund 30.000 Euro nur teilweise begleichen. Deswegen ging der Fall vors Gericht.
In solchen Fällen können Handwerksunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Sicherheitszahlung in Höhe von 110 Prozent fordern - allerdings nicht beim Verbraucherbauvertrag.
Deshalb wurde am BGH zusätzlich verhandelt, ob es sich hier um einen Verbraucherbauvertrag handelt, was die zuständigen Zivilrichter bzw. -richterinnen verneinten. Laut gesetzlicher Definition heißt es zu solchen Verträgen: “[...] durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird". Darüber hinaus gäbe es nach den Richtern weitere Gründe, die im vorliegenden Fall dagegensprechen würden.
Die Sicherheitsleistung wurde hier also zu Recht gefordert. Der Fall ist mit der Restzahlung des Ehepaars erledigt (Az. VII ZR 94/22).
Quelle: BGH klärt Voraussetzungen für neuen Verbraucherbauvertrag - dpa - FAZ
Im Kampf gegen die Inflation erhöht die EZB den Leitzins, wie angekündigt, um weitere 0,5 Prozent auf 3,5 Prozent im März 2023. Das ist die sechste Erhöhung seit Juli 2022.
Die Erhöhung hat zwar keine direkte Auswirkung auf das Vorhaben von Bauenden, aber die Finanzierungsbank, die sich das Geld von der Notenbank leiht, könnte die Verteuerung in Form von höheren Zinsen bei den Baufinanzierungen an die Kunden und Kundinnen weitergeben. Ergo: Baufinanzierungen könnten sich weiter verteuern.
Quelle: Hohe Inflation: EZB erhöht Leitzins auf 3,5 Prozent | tagesschau.de
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