Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
Jetzt und auch in (naher) Zukunft müssen sich (potenzielle) Hausbesitzer und -besitzerinnen darauf einstellen, dass immer mehr Vorschriften bei Bau und Sanierungen auf sie zukommen. Neben dem geplanten deutschlandweiten Verbot von Gas- und Ölheizungen zugunsten des Klimas müssen Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen auch mit einem möglichen kürzeren Sanierungsintervall ihrer Bestandsgebäude rechnen, wenn es nach der Europäischen Union geht.
Darüber hinaus fordern die Städte und Kommunen ihre ganz eigenen Regeln ein: Frankfurt will, dass neu- oder umgebaute Fassaden und Dächer begrünt werden. In Hamburg sollen in ein paar Jahren Gründächer mit Solaranlagen bei der Sanierung von Neu- und Bestandsbauten zum Standard werden.
Die Mehrkosten, die durch die grüne Revolution im Bausektor auf die Bauherren und -herrinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen zukommen, sollten aber durch geeignete politische Maßnahmen abgefedert werden, zum Beispiel durch die Senkung der Bürokratiekosten beim Bauen und Sanieren oder aber durch eine Vereinfachung und Digitalisierung der Bauverfahren. Hier passiert bisher aber zu wenig.
In der FAZ heißt es dazu: “Diese unnötigen Lasten hemmen den grünen Weg in die Klimaneutralität auf weit mehr Feldern wie auch dem Bau von Windrädern. Sinkt der bürokratische Aufwand, haben Bauträger wieder mehr Kapazität – auch für den Klimaschutz.”
Quelle: Immobilien: Immer mehr Vorschriften und Kosten für den Klimaschutz (faz.net)
Einfach so einen (An-)Bau auf seinem Grundstück vornehmen, ist in vielen Fällen keine gute Idee, denn eine Vielzahl von baulichen (Um-)Baumaßnahmen bedarf einer Genehmigung durch die zuständige Baubehörde. Doch immer wieder beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB), dass es Eigentümer sowie Eigentümerinnen nicht ganz so genau mit den gesetzlichen Vorschriften nehmen.
Sowohl bei Carport, Garage als auch bei Wintergarten, Gartenhäuschen oder Balkon: Bauen Immobilienbesitzer und -besitzerinnen auf ihrem Grundstück ohne Genehmigung, kann das im schlimmsten Fall den Abriss des Schwarzbaus inklusive unnötiger Kosten bedeuten.
Deswegen raten die Experten und Expertinnen des VPB immer dazu, bei der zuständigen Baubehörde zu erfragen, ob eine Baugenehmigung für den Bau, auch wenn er noch so klein ist, notwendig ist.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung diskutiert aufgrund der Flutkatastrophe 2021 eine neue Versicherung für viele Bürger und Bürgerinnen des Bundeslandes, und zwar die Elementarschaden-Pflichtversicherung für Gebäude. Diese solle die Eigentümer und -eigentümerinnen im Falle von u.a. Extremwetterereignissen (z.B. Überschwemmungen) vor Elementarschäden am Gebäude schützen. Zurzeit haben nur rund die Hälfte aller deutscher Immobilienbesitzer und -besitzerinnen ihr Gebäude mittels einer Elementarschaden-Versicherung abgesichert, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärt.
Im Juli 2021 sind in NRW durch ein verheerendes Hochwasser auch enorme Schäden an Wohn- und Gewerbeimmobilien entstanden, deren Wiederaufbau teilweise durch Steuergelder finanziert wurde.
Bereits seit Juni des vergangenen Jahres soll die Elementarschaden-Pflichtversicherung auf der Agenda des Bundes stehen - allerdings seien bis dato keine brauchbaren Lösungswege präsentiert worden, wie ruhr24.de Hendrik Wüst (CDU) zitiert. Benjamin Limbach (Grüne) als NRW Justizminister erklärt: „Menschenleben, Gesundheit und verlorene Erinnerungen sind nicht zu ersetzen. Aber der materielle Schaden sollte abgesichert sein und niemanden in Existenzangst versetzen.”
Jetzt will das Land NRW gemeinsam mit Baden-Württemberg mithilfe eines Entschließungsantrags einen Vorstoß im Bundesrat wagen. Dadurch sollen konkrete Lösungsvorschläge zur bundesweiten Regelung für die Elementarschaden-Pflichtversicherung folgen.
Immobilienbesitzer und -besitzerinnen mit einer entsprechenden Elementarschaden-Pflichtversicherung können im Schadenfall zum Beispiel Reparaturen am Haus oder sogar teilweise den Neubau des Gebäudes auf Kosten der Versicherung einfordern.
Auch der Bundesverband der Verbraucherzentrale begrüßt eine solche verpflichtende Elementarschadenversicherung, sofern diese für Verbraucher und Verbraucherinnen erschwinglich sei.
Quelle: NRW will verpflichtende Versicherung für Millionen Bürger einführen | NRW (ruhr24.de)
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