Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
Am 01. Juli 2022 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Eigentümerinnen und Eigentümer sind ab sofort dazu verpflichtet, dem Finanzamt bis zum 31. Oktober 2022 ihre Daten im Rahmen einer separaten Erklärung mitzuteilen. Die Daten sollen über das Portal ELSTER abgegeben werden. So weit, so gut. Jedoch kollabierte die Plattform nach einem zu großen Andrang am Wochenende vollends.
Bereits am Donnerstag der vorletzten Woche kam es zu anfänglichen Problemen. Am darauffolgenden Wochenende brach die Infrastruktur unter der Last von mehr als 100.000 Anfragen dann komplett zusammen. Das Bayerische Landesamt für Steuern schaltete auf den Seiten des ELSTER-Portals diesen Hinweis: »Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit.« Mit anderen Worten: Unsere Plattform funktioniert im Moment nicht. Sogar der Teil des Portals, in dem Benutzerinnen und Benutzer ihre Lohnsteuererklärung einreichen, war betroffen. Das Bayerische Landesamt teilte am Montagabend mit, dass das Portal jetzt wieder erreichbar sei.
Es ist verwunderlich, dass die IT-Infrastruktur des Bayerischen Landesamtes bereits bei einer Last von 100.000 Anfragen nachgab. Denn insgesamt gibt es in der Bundesrepublik 35 Millionen Häuser, Wohnungen und Grundstücke, für die eine zusätzliche Erklärung erforderlich ist. Zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31.10.2022 liegen genau 123 Tage. Das bedeutet, dass das ELSTER-Portal im Durchschnitt 284.552 Anfragen täglich verarbeiten muss. Also fast dreimal so viel wie am besagten Wochenende. Viele Steuerberaterinnen und Steuerberater kritisierten bereits im Vorfeld den viel zu knappen Zeitraum, in dem die Erklärungen eingereicht werden können. Außerdem befürchten sie, dass das Portal zukünftig weiterhin kollabiere, da die Anzahl der Anfragen ja nicht geringer wird.
Quelle: Welt
Die Zeit der historischen Niedrig-Zinssätze bei Baufinanzierungen ist vorbei. Die Expertinnen und Experten der FMH-Finanzberatung sagen für Ende 2022 einen Zinssatz von vier Prozent bei einer zehnjährigen Zinsfestschreibung voraus. Außerdem steigen die Energie- und Rohstoffpreise weiterhin. Das hat zur Folge, dass sich wahrscheinlich immer weniger Haushalte den Traum vom Eigenheim in Zukunft erfüllen können.
Im Rahmen einer aktuellen Studie werteten der Datenspezialist FMH X und das Analyseinstitut SWI Finance (SWI) 20.000 Anfragen aus, die zwischen 2016 und 2022 beim Online-Baufinanzierungsrechner eingingen.
Die Expertinnen und Experten der FMH-Finanzberatung registrierten eine achtzigprozentige Steigerung der Immobilienpreise zwischen 2016 und 2022. Aus diesem Grund waren Kaufwillige dazu gezwungen, immer teurere Immobilien anzufragen und einen höheren Teil ihres Einkommens zu investieren, da die Einkommen nicht im gleichen Maße stiegen, wie die Immobilienpreise. Auch die Eigenkapitalquote stieg in den vergangenen Jahren erheblich, nämlich von 26 Prozent auf ungefähr 34 Prozent.
Die FMH-Finanzberatung vermutet, dass sich in Zukunft ausschließlich wohlhabende Familien ein Eigenheim leisten können. Denn auch der Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Immobilienfinanzierung verwendet wird, steigt an. Betrug er im Jahr 2020 lediglich bei 22,8 Prozent, so liegt er jetzt bereits bei 26,1 Prozent.
Des weiteren lassen mehr und mehr Interessentinnen und Interessenten Erbschaften oder Schenkungen mit in die Kalkulation einfließen. Kaufwillige sind also dazu gezwungen, immer tiefer in die eigene Tasche zu greifen, wenn sie den Traum vom Eigenheim in die Realität umsetzen wollen.
Quelle: ntv
Tiny Houses erfreuen sich großer Beliebtheit. In vielen Fällen sind sie nachhaltig und energieeffizient. Denn ihre Wohnfläche ist nur selten größer als 30 Quadratmeter. Jedoch entsprechen viele Mikrohäuser nicht den gesetzlichen Vorgaben, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 01. Januar 2023 auch für sie vorsieht. Diese Vorgaben müssen Bewohnerinnen und Bewohner erfüllen, sofern das Tiny House auch ihr Dauerwohnsitz ist.
Nur zehn Prozent aller Tiny Houses entsprechen den neuen Vorgaben des GEG. Jedoch kommen auch Tiny Houses, genauso wie konventionelle Häuser, in den Genuss des Bestandsschutzes. Das bedeutet, dass alle Tiny Houses, die ab dem 01. Januar 2023 bezogen oder gebaut werden, die neuen Energiestandards erfüllen müssen. Laut Lars Bosse, dem Geschäftsführer des Bundesverband Mikrohaus, sollten Bauwillige diese Tatsache bei der Planung ihres Mikrohauses auf jeden Fall berücksichtigen.
Bundestag und Bundesrat beschlossen in der vorvergangenen Woche die ab 01. Januar 2023 geltenden Änderungen. Diese Änderungen sind im »Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor« enthalten. Dazu zählt, dass das Effizienzhaus EH55 zukünftig der neue gesetzliche Mindesteffizienzstandard für Neubauten ist. Im Zuge dessen gelten außerdem verschärfte Dämmwerte für die Gebäudehülle. Des weiteren gibt es neue Vorgaben bezüglich der Primärenergieversorgung.
Grundsätzlich sollten Bauwillige zusammen mit ihren Handwerkern ein besonderes Augenmerk auf die zukünftig geltenden Vorgaben legen.
Ihr spielt ebenfalls mit dem Gedanken ein Tiny House zu bauen? In unserem Tiny-House-Ratgeber findet ihr viele Informationen zu potenziellen Herstellern, Modellen und Preisen.
Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung
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