Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
Bauministerin Klara Geywitz möchte Familien mehr beim Hauskauf unterstützen - deswegen kündigt sie ein neues Förderprogramm an: „Wir haben viele alte Häuser, und wir haben einen wachsenden Bedarf an Wohnraum und an bezahlbaren Einfamilienhäusern“, so Geywitz gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Um das zusammenzubringen, will ich ein neues Programm zur Förderung des Erwerbs von Bestandsimmobilien aus der Taufe heben, und zwar zusätzlich zur bestehenden Neubauförderung.“ Angaben darüber, wie dieses Programm aussehen solle und welches Fördervolumen es gebe, gäbe es noch nicht. Gespräche dazu laufen innerhalb der Bundesregierung.
Mit Hilfe des eingeführten Förderprogramms sei es nach Meinung der Ministerin möglich, den Preisverfall von sanierungsbedürftigen Häusern zu stoppen oder zumindest abzubremsen. Geywitz dazu: „Wenn wir die Nachfrage nach Bestandshäusern stärken, dürfte das auch die Preise im Bestand stabilisieren.” Weiter erklärte sie: „Und wenn dadurch mehr saniert wird, ist das auch ein Gewinn für Umwelt und Klima.“
Die Bauministerin verteidigte das umstrittene Gebäudeenergiegesetz, welches kürzlich verabschiedet worden war, und setzte dagegen, dass es aufgrund des Wertverlusts nicht zur “Enteignung” von Besitzer:innen unsanierter Immobilien führe: „Auch ohne Gebäudeenergiegesetz würde das Heizen mit Öl und Gas wegen der CO2-Bepreisung stetig und deutlich teurer, so dass moderne Heizungen eingebaut werden müssten“, so Geywitz.
Ihre Meinung unterstützten die Expert:innen des Verbands der Gebäudeenergieberater (GIH). „Wer behauptet, das Gebäudeenergiegesetz wäre schuld an Vernichtung von Eigentumswerten, weil der Immobilienpreis gedrückt wird, liegt falsch und vereinfacht seine Argumentation schon sehr“, wird Stefan Bolln, GIH-Bundesvorsitzende, von der Zeitung zitiert „Auch ohne Robert Habeck wollen viele Menschen CO2 einsparen, und wohl jeder will die eigenen Heizkosten senken.“ Das wäre unter anderem der Grund dafür, warum unsanierte Häuser weniger gefragt wären als gut gedämmte.
Jüngst verkündete die EZB eine erneute Anhebung des Leitzins - der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, sieht dieses Vorhaben für seine Branche als problematisch an: "Die Erhöhung der Zinsen wird die Rezession am Bau weiter anheizen, da Finanzierungskosten steigen und Bauen weiter verteuert wird", so der Experte. Auch wenn dieser Schritt der Bekämpfung der anhaltenden Inflation diene, erhöhe er für die Baubranche die Dringlichkeit neuer Bau-Pakete von der Bundesregierung. "Nur eine gesunde Bauindustrie schafft den dringend benötigten Wohnraum und verhindert, dass Wohnen zum Luxusgut und damit zu sozialem Sprengstoff wird", erklärte der Hauptgeschäftsführer Müller.
Der Wohnungsbau gehöre zur Standort- und Sozialpolitik. Der Verband fordere seitens der Politik unter anderem eine temporäre Aussetzung der Grunderwerbsteuer, eine Änderung der Standards sowie ein extra Budget für öffentliche Wohnungsunternehmen. Müller erklärt: "Wir brauchen eine massive Ausweitung des Zinsverbilligungsprogramms.” Darüber hinaus seien Eigenkapital-unterstützende Darlehen sinnvoll.
Quelle: Bauwirtschaft: "Die Erhöhung der Zinsen wird die Rezession am Bau weiter anheizen" (msn.com)
Anders als beim Autokauf gilt bei Immobilien nicht die Regel “gekauft wie gesehen”, das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) noch einmal klar, denn mit seinem neuesten Urteil wird die Aufklärungspflicht beim Immobilienverkauf noch einmal strenger.
Immobilienverkäufer:innen müssen Käufer:innen angemessen über bevorstehende Sanierungskosten informieren. Es reiche laut des BGHs nicht aus, der Käuferpartei kurz vor Vertragsabschluss in einem virtuellen Datenraum Unterlagen dazu zur Verfügung zu stellen, ohne erforderlichen Hinweis. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass nur in Einzelfällen von der Aufklärung abgesehen werden könne. Unter anderem müsse hier betrachtet werden, wie die Nutzung des Datenraums vereinbart wurde und welche Relevanz die Information, um die es ginge, habe (Az. V ZR 77/22).
Im zugrundeliegenden Fall ging es um ein Unternehmen, welches für mehr als 1,5 Millionen Euro mehrere Gewerbeeinheiten in einem Gebäudekomplex erworben hatte. Die Verkäuferpartei verschwieg laut Käuferpartei jedoch die Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum, die auf rund 50 Millionen Euro angesetzt waren. Die Verkäuferin habe kurz vor dem Vertragsabschluss ein wichtiges Protokoll der Eigentümerversammlung in einem digitalen Datenraum geladen. Die Käuferin wies daraufhin, dass sie darüber hätte informiert werden müssen.
Quelle: Immobilien: Verkäufer müssen über Sanierungspflichten ausreichend aufklären - DER SPIEGEL
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