Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
Das Eigenheim, welches sich früher nahezu jede:r leisten konnte, wird heutzutage oft als unerschwinglich angesehen. Mit diesem gängigen Vorurteil räumt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln nun mit einer neuen Untersuchung auf. Laut dem IW können sich nämlich seit 1980 immer mehr Menschen den Traum des Einfamilienhauses erfüllen. Dennoch wird betont, dass politische Intervention erforderlich ist, um den Immobilienkauf, insbesondere für junge Familien, attraktiver zu gestalten.
Die Kosten einer eigenen Immobilie hängen von drei Hauptfaktoren ab: dem Kaufpreis, den aktuellen Bauzinsen und dem Einkommen. Die IW-Studie verwendete Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Deutschland, um einen sogenannten Erschwinglichkeitsindex zu berechnen. Dieser Index berücksichtigte die Kosten für ein Darlehen, mit dem das durchschnittliche Eigenheim über einen Zeitraum von 20 Jahren getilgt werden sollte. Dieser Wert wurde dann im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen gesetzt.
Die Ergebnisse zeigten, dass im Jahr 1980 der Index bei 100 lag, im dritten Quartal 1981 auf seinen Höchststand von 115,5 stieg und im dritten Quartal 2016 seinen Tiefststand von 28,6 Punkten erreichte. Zuletzt stieg er auf 41 Punkte. Dies bedeutet, dass trotz der jüngsten Zinssteigerungen der Immobilienkauf immer noch deutlich einfacher ist als in vergangenen Jahrzehnten. "In den 1980er Jahren waren die Preise zwar deutlich niedriger als heute, gleichzeitig lagen die Bauzinsen aber in aus heutiger Sicht unvorstellbarer Höhe - bei mehr als zehn Prozent", so die Expert:innen des IW. Die Einkommen sind im Laufe der letzten vier Jahrzehnte erheblich gewachsen.
Die IW-Immobilienexpert:innen betonten, dass die Erschwinglichkeit heute weitaus besser ist als in den 1980er- und 1990er-Jahren. Diese Erkenntnisse könnten für viele überraschend sein, da oft angenommen wird, dass frühere Generationen es leichter hatten, Wohneigentum zu erwerben.
Dennoch stellt die Studie des arbeitgebernahen Instituts fest, dass neue Herausforderungen in Bezug auf die Bildung von Wohneigentum existieren. Hier müsse der Staat, laut IW, jungen Menschen bei der Wohnungsfinanzierung mehr Unterstützung bieten. Dies könnte durch die Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer und anderen Anreizen erreicht werden, bei denen sowohl der Bund als auch die Länder gefordert sind. Es ist ein Schritt, der notwendig ist, um mehr Menschen zu ermutigen, den Weg zum Wohneigentum zu gehen.
Quelle: Studie: Wohneigentum ist heute deutlich erschwinglicher als vor 40 Jahren - BUSINESS-PANORAMA.de
Im August verzeichnete die deutsche Bauwirtschaft aufgrund von Großprojekten den stärksten Zuwachs an Aufträgen seit mehr als anderthalb Jahren. Das Neugeschäft im Bauhauptgewerbe, bereinigt um die Inflation, stieg im Vergleich zum Vormonat um 10,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch bekannt gab.
Dies stellt den größten Anstieg seit Ende 2021 dar. Im Juli hatte es bereits ein beachtliches Wachstum von 9,6 Prozent gegeben. Trotzdem ist die Gesamtbilanz für die ersten acht Monate des Jahres negativ: Die Aufträge sind hier real um 7,6 Prozent gesunken.
Besonders im Tiefbau, zu dem beispielsweise der Straßenbau gehört, war ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Im August stieg der Auftragseingang hier real um 18,6 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Großaufträge trugen maßgeblich dazu bei, erklärten die Statistiker. Im Hochbau, zu dem insbesondere der Wohnungsbau zählt, gab es einen Anstieg von 1,8 Prozent.
Auch der Umsatz im Bauhauptgewerbe verzeichnete im August ein Wachstum. Dies war hauptsächlich auf die stark gestiegenen Baupreise zurückzuführen und führte zu einem Anstieg von 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, auf insgesamt 9,9 Milliarden Euro. Bereinigt um die Inflation blieb jedoch nur ein minimales reales Plus von 0,1 Prozent übrig. In den ersten acht Monaten des Jahres gingen die Umsätze real sogar um 4,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück. Dennoch stieg die Zahl der Beschäftigten in der Bauindustrie im August um 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die Branche sieht sich mit den steigenden Zinsen konfrontiert, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) eingeführt wurden, um der hohen Inflation entgegenzuwirken. Dies erschwert viele Bauvorhaben für Bauherr:innen, insbesondere angesichts der deutlichen Preiserhöhungen im Bausektor.
Quelle: Immobilien: Deutsche Bauaufträge mit größtem Plus seit Ende 2021 (wiwo.de)
Aktuelle Urteile aus dem Jahr 2023, die für Bauherr:innen und Immobilienbesitzer:innen relevant sind:
In stark besiedelten urbanen Gebieten ist der Schattenwurf durch den Bau eines Hauses auf dem Nachbargrundstück auf dem betroffenen Grundstück hinzunehmen. Eine Verletzung der gebotenen Rücksichtnahme bezüglich der Belichtung, Belüftung und Sonneneinstrahlung eines benachbarten Gebäudes ist normalerweise ausgeschlossen. Ein Grundstückseigentümer hatte gegen die Baugenehmigung seines Nachbarn geklagt, indem er geltend machte, dass die dadurch verursachte Schattenbildung zu zusätzlichen Heizkosten für sein Haus führen würde. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage zu recht ab: Da die Schattenbildung nur zeitweise auftritt und selbst bei Beeinträchtigung von Photovoltaikanlagen finanzielle Verluste in Kauf genommen werden müssen, sofern die erforderlichen Abstände eingehalten werden, lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Beschluss vom 19. April 2023, Aktenzeichen: 2 ZB 22.1730.
Wenn ein Dachdecker ein Dachfenster installiert, das von einem Fensterhersteller geliefert wurde, wird der Dachdecker nicht als "Hersteller" des Fensters im Sinne des Produkthaftungsgesetzes angesehen. Daher ist er nicht für mögliche Herstellungsfehler des Fensters verantwortlich. In diesem Fall handelte es sich um ein elektrisch betriebenes Dachfenster mit Wind- und Regensensoren, die es bei Regen automatisch schließen sollten. Aufgrund eines Mangels öffnete sich das Fenster jedoch unerwartet während eines starken Regenschauers. Das eindringende Regenwasser führte zu Schäden von über 30.000 Euro, für die der Eigentümer vom Dachdecker eine Entschädigung verlangte. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied jedoch zu Recht, dass der Dachdecker nicht für Fehler des Materiallieferanten verantwortlich gemacht werden kann. Dieses Urteil erging am 8. Juli 2022 unter dem Aktenzeichen 15 U 99/22.
Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes wird ein selbständiges Beweisverfahren erst dann für abgeschlossen erklärt, wenn sämtliche Beweiserhebungen abgeschlossen sind. Im Gegensatz zu den Praktiken der letzten zwei Jahrzehnte ist es nun nicht mehr erforderlich, für jede einzelne Mängelrüge in einem selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich eine separate Prüfung der Verjährungstermine durchzuführen. Außerdem können nun alle Mängel, die im Verfahren gerügt und nachgewiesen wurden, in einem nachfolgenden Verfahren gemeinsam durchgesetzt werden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt eine bedeutsame Veränderung in Bezug auf Baustreitigkeiten dar. Urteil vom 22. Juni 2023, Aktenzeichen: VII ZR 881/21.
Quelle: Immobilienurteile: Schattenwurf verhindert nicht den Hausbau des Nachbarn (msn.com)
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