Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
In Berlin zeichnet sich in den aktuellen Gesprächen zwischen dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und Vertreter:innen der Bauwirtschaft die Möglichkeit einer Abkehr von den anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) im Privatbau ab. Unternehmerverbände behaupten, dass diese Standards die Kosten in die Höhe treiben. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) war vor einem wachsenden Risiko von Baupfusch bei gleichzeitig hohen Preisen.
Die Wohnungsbauverbände setzen sich dafür ein, die etablierten Technikstandards (a.R.d.T.) zu beschränken, um den Bau für Verbraucher:innen angeblich einfacher und kostengünstiger zu gestalten. Im Dezember 2023 wurde ein entsprechendes Gutachten der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) veröffentlicht. Gemäß den Empfehlungen sollen Bauunternehmen im Bauvertrag einfacher von den a.R.d.T. gegenüber Verbraucher:innen abweichen können. Im Falle eines Schadens sollen diese jedoch verpflichtet werden, selbst nachzuweisen, ob der Schaden aufgrund der vertraglich vereinbarten Bauweise auftrat, die dann nicht den a.R.d.T. entspricht.
Florian Becker, Geschäftsführer des BSB, warnt davor, dass ein genereller Verzicht auf diese Standards in Verbraucherbauverträgen zu einem erheblichen Abbau der Verbraucherschutzrechte führen würde. Das müsse in jedem Fall vermieden werden. Becker betont: „Bauvorschriften und die a.R.d.T. ermöglichen den Abgleich der erbrachten mit der vertraglich vereinbarten und geschuldeten Leistung auch dann, wenn die Baubeschreibung Lücken aufweist. Zudem sichert die Anwendung der Regeln die Langlebigkeit von Bauteilen, je nach Bauteile für mehrere Jahrzehnte.“
Becker zweifelt daran, dass Firmen potenzielle Einsparungen direkt an Endverbraucher:innen weiterreichen würden. Zusätzlich lastet auf den Bauherr:innen das Risiko, Mängel am Bau schwerer nachzuweisen. Zudem trügen Bauende das Risiko, Baufehler schwerer nachweisen zu können. Er erklärt: "Eine Überprüfung und Verschlankung der Vorschriften ist sinnvoll, aber die a.R.d.T. sind nicht per se entbehrlich. Der Eindruck ist falsch, dass der Wegfall automatisch zu Baukosteneinsparungen bei gleicher Qualität führen wird."
Der BSB erklärt, “dass unter der bestehenden Rechtslage bereits abweichende Vereinbarungen in Verträgen mit Verbraucher:innen rechtssicher und nachvollziehbar dokumentiert werden können. Eine gesetzliche Regelung zur Vereinfachung abweichender Vereinbarungen birgt aus Verbrauchersicht eine Reihe von Risiken und setzt in der Diskussion um steigende Baupreise die falschen Akzente”, wie es in der aktuellen Pressemitteilung des Verbandes heißt.
Der Landtag in Thüringen möchte den Einsatz von regionalem Lehm bei Bauvorhaben vereinfachen. Er beabsichtigt, die Bauordnung zu ändern, um dies zu erleichtern. Ein einstimmig angenommener Antrag der FDP-Parlamentsgruppe unterstützt diese Initiative. Der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner betonte das Ziel, umweltfreundliches Bauen fördern zu wollen und gleichzeitig Energie und Transporte zu reduzieren. Die Grundidee besteht darin, dass Bauherr:innen, die beim Aushub ihres Kellergeschosses Lehm finden, diesen ohne umständliche bürokratische Hürden für den Hausbau nutzen können.
Torsten Weil, der Bau-Staatssekretär, äußerte, dass Lehm als Alternative zu herkömmlichen Baustoffen stärker berücksichtigt werden sollte. Gleichzeitig betonte er, dass bei größeren Bauprojekten, bei denen Lehm als tragender Baustoff verwendet werden soll, auf eine Baustoffprüfung nicht verzichtet werden kann. Weil teilte mit, dass die Thüringer Bauordnung derzeit überarbeitet wird, um zu prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind, um “um eine stärkere Verwendung von Lehmbau zu ermöglichen”.
Bau: Landtag: Bauen mit lokalem Lehm soll einfacher möglich sein | ZEIT ONLINE
Selbst während der Winterzeit ist auf bestimmten Baustellen kein Stopp angesagt. Dennoch sind nicht alle Arbeiten für frostige Temperaturen geeignet.
Bauherr:innen können im Bautagebuch u.a. Termine und bedeutende Ereignisse auf der Baustelle festhalten. Insbesondere während der Übergangszeit sollten sie dort auch die Außenluft- und Raumlufttemperaturen sowie die relative Luftfeuchte im Innenbereich dokumentieren, wie vom Verband Privater Bauherren (VPB) empfohlen.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme liegt darin, dass viele Baustoffe, insbesondere Mörtel, Abdichtungsstoffe, Kleber, Farben und Putze, laut dem Verband, nur bis zu bestimmten Temperaturen verwendet werden können - normalerweise über fünf Grad. Sind kühlere Temperaturen angesagt, müssen bestimmte Arbeiten warten.
Der Verband gibt jedoch zu bedenken, dass dies nicht auf allen Baustellen reibungslos funktioniert. Seinen Sachverständigen zufolge beobachtet der Verband bei seinen Baukontrollen häufig Schäden, weil Putze und Estriche bei zu geringen Temperaturen verarbeitet wurden oder vor dem Einsetzen frostiger Temperaturen nicht genügend Zeit zum Aushärten hatten.
Die erforderlichen Daten für das Baujournal können übrigens über Datenlogger gesammelt werden, die im Innen- und Außenbereich angebracht werden. Im Ernstfall ermöglichen die Aufzeichnungen die Rekonstruktion der Ursachen für mögliche Mängel. Falls die Firma die Baustoffe nicht ordnungsgemäß verarbeitet hat, muss sie auch die dadurch entstandenen Schäden beheben, heißt es beim VPB.
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