Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen
Insgesamt drei Viertel der deutschen Heizungen werden entweder mit Gas oder Öl betrieben - damit soll aber nach Meinung von Robert Habeck (Grüne) bald Schluss sein. In seinem 92-seitigen Referentenentwurf, der FOCUS online vorliegt, fordert der Politiker mit dem Doppelministerium für Wirtschaft und Klima eine maximale Laufzeit von 30 Jahren für solche bereits eingebauten Heizungen. Ab 2045 soll dann ein generelles Betriebsverbot nach dieser Zeit gelten.
Verbraucher und Verbraucherinnen müssen sich 2024 auf eine weitere Änderung einstellen: Ab nächstem Jahr sollen neu eingebaute Heizungen mit „mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien“ Wärme erzeugen. Laut der “Bild” bedeute das das Ende für Gas- und Ölheizungen.
Grundsätzlich bestehe das Problem nicht bei Neubauten, da hier bereits mehr als 43 Prozent der Bauherren und -herrinnen auf Wärmepumpen zurückgreifen würden. Vielmehr liege das Problem in den bereits verbauten Heizungen, die seit durchschnittlich mehr als 20 Jahren betrieben werden. Nach “Statista”-Angaben seien sogar acht Prozent der Ölheizungen vor 1985 installiert worden. Obwohl es bereits jetzt eine Austauschpflicht nach 30 Jahren für solche Anlagen gäbe, könne Mann oder Frau beispielsweise einfach eine alte gegen eine moderne Gasheizung tauschen, heißt es auf FOCUS online. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen Verbraucher und Verbraucherinnen dann aber eine Wärmepumpe oder eine Alternative mit Holzpellets statt klassischer Anlagen mit Gas oder Öl einbauen.
Michael Kruse (FDP) kritisiert: „Die vom grünen Wirtschaftsminister Habeck vorgeschlagene Verschrottungsorgie von Heizungen ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll.“ Für Mietende und Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen sieht er durch die Zentrierung auf Wärmepumpen einige Nachteile: „Eine künstliche Forcierung des Anteils von Erneuerbaren Energien im Heizungsbereich greift zu kurz und bestraft Verbraucher, die mit ihrer bestehenden Anlage sparsam heizen“, so Kruse. Als Freie Demokraten, erklärt er, stehe die Partei auf der Seite von Mietern und Eigentümern, die nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten belastet werden dürften.
Als Verband pro Eigentümer und Eigentümerinnen sieht auch Haus & Grund eine Welle von Kosten auf seine Mitglieder zukommen, wie Verbandspräsident Kai Warnecke in einer aktuellen Mitteilung kritisiert. „Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können“. Weiter erklärt er: „Oftmals existieren für geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen.“ Dennoch sei der Referentenentwurf laut Meinung der Verfasser und Verfasserinnen wichtig, wie es dort heißt: „Die gesetzliche Regelung ist für die Erreichung der ambitionierten deutschen Klimaziele und zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen erforderlich.”
Letzten Endes würden Immobilienbesitzende sowie Mietende diese Kosten zusätzlich zu denen tragen müssen, die ohnehin schon gestiegenen sind: Kosten für Energie, die erhöhte Grundsteuer sowie die gestiegenen Bauzinsen und weitere. FDP-Mitglied Daniel Föst dazu: „Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes schießt weit über die Vereinbarungen der Koalition hinaus.“ Warnecke als Verbandschef stellt klar: „Bundeskanzler Scholz muss nun dafür sorgen, dass die Energiewende im Gebäudebestand die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert.” Der Experte erklärt weiter: „Ansonsten enden Habecks Pläne in einem Desaster.”
Quelle: Habecks Heizungs-Pläne: Der Ofen ist aus und wieder kommt er mit der Brechstange - FOCUS online
Wer ein Haus baut bzw. eine Immobilie kauft, muss immer auf dem neuesten Stand sein, was die Rechtsprechung angeht. Wir geben einen Überblick über einige aktuelle Urteile im März.
Hinweis: Diese Übersicht stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie dient nicht als rechtliche Beratung. Für eine vollständige Rechtsberatung sollten zugelassene Fachpersonen kontaktiert werden.
Das OVG Schleswig-Holstein (2 MB 4/21 vom 21. Dezember 2022) legt fest, dass Bauabnahmen auch am Samstag erfolgen können. Der Samstag zählt, auch wenn nicht häufig in der Praxis angewandt, als Werktag.
Der Fall, der dem Urteil zugrunde liegt, bezog sich auf eine Bauabnahmefrist, die nur noch einen Tag (Samstag) galt. Die Abnahme musste durchgeführt werden, weil die Beleuchtung an einer Straße ausgebaut wurde, an der die Anwohner finanziell beteiligt waren. Eine Anwohner-Partei klagte u.a. gegen die Abnahme an diesem Tag, was das OVG zurückwies.
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer in der Haftung, wenn sich Menschen auf dem Grundstück durch abgelöste Gebäudeteile o.Ä. verletzen. Dazu zählen auch Werke, die während des Baus errichtet werden, wie zum Beispiel eine Bautreppe. Ist jedoch ein Generalunternehmer mit dieser Aufgabe betraut, zählen sie zu dessen Besitz, was ihn als Unternehmen haftbar macht, entschied das OLG Brandenburg (4 U 136/21 vom 11. Januar 2023).
Bei dem Fall, der dem Urteil zugrunde liegt, stürzte ein Heizungsbauer während der Arbeit die zeitweise eingebaute Bautreppe hinunter und verletzte sich schwer. Die Bautreppe war nicht fachgerecht installiert worden. Die Berufsgenossenschaft verklagte daraufhin den Generalunternehmer auf circa 100.000 Euro. Das OLG entschied zugunsten des Klägers.
Quelle: Aktuelle Urteile rund um Bauen, Handwerk und Immobilie – März 2023 - HaustechnikDialog
Die Aussichten für die deutsche Bau- und Immobilienbranche stehen schlecht - jetzt stellen Vertreter und Vertreterinnen nochmal klar: Es gibt 43 Prozent weniger neue Anträge auf Finanzierungen.
Jochen Schenk als Vizepräsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) erklärt: „Der Bausektor ist in den letzten Monaten quasi zum Erliegen gekommen – die Baufinanzierung ebenfalls.” Das sehe die Branche vor allem am Einbruch der Baufinanzierungsneuabschlüsse: Ende 2022 seien diese um 43 Prozent zum Vorjahr gesunken: „Das ist ein Negativrekord, den es bisher in dieser Form nicht gegeben hat.“ Die Gründe dafür seien der Zinsanstieg, aber auch Vorsichtsmaßnahmen und die vermehrte Regulierung seitens der Banken. Der Experte warnt: „Diese Maßnahmen sollten allesamt aufgrund der neuen Gegebenheiten überdacht werden. Sonst werden sie nicht die Risiken minimieren, sondern bestimmte Prozesse beschleunigen.”
Quelle: Der Bau-Branche fehlt das Geld – 43 Prozent weniger Neuanträge auf Finanzierung (handelsblatt.com)
Hausbau: Erstgespräch mit Architekten richtig vorbereiten - Kenne diese fünf wichtigen Tipps!
News und Trends zum Thema Hausbau (18.11.2024): Wagenknecht gegen »Heizungsgesetz«; Immobilienmarkt im Wandel: Öl- und Gasheizungen verlieren an Wert; Aktueller Bauzins unseres Referenzkredites
News und Trends zum Thema Hausbau (11.11.2024): BGH: Minderung und Kostenvorschuss bei Baumängeln kombinierbar; Junge Menschen sind bereit, für das Eigenheim zu sparen; Aktueller Bauzins unseres Referenzkredites