Wer sich seinen individuellen Traum vom Eigenheim verwirklichen und einen entsprechend fachkundigen Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin an seiner Seite haben möchte, der entscheidet sich eventuell für die Zusammenarbeit mit einem Architekten oder einer Architektin. Die können auf dem Bau vielfältige Aufgaben für die Hausbauenden übernehmen und je nach Gusto das ganze Hausbauprojekt begleiten. Welche Aufgaben der Architekt bzw. die Architektin hat und welche Kosten auf zukünftige Hausbesitzer und -besitzerinnen zukommen, erfährst du hier.
Mit einem Architekten bzw. einer Architektin zusammenzuarbeiten, belastet das Hausbaubudget in größerem Maße. Das ist einer der Hauptgründe, warum Bauherren und -herrinnen auf die Unterstützung des Profis verzichten, oder ihn nur für die nötigsten Leistungen beauftragen. Dabei kann die Zusammenarbeit mit einem Architekten bzw. einer Architektin besonders für Hausbauende mit wenig Zeit eine sinnvolle Lösung sein, um auf ihrer Baustelle die Kontrolle zu behalten. Auch die Bauherren und -herrinnen, die sich als Laien die Überwachung und Koordination der Baustelle nicht selbst zutrauen, können auf die fachkundige Person zurückgreifen.
Prinzipiell kann der Architekt bzw. die Architektin je nach Wünschen der Hausbauenden mehr oder weniger Aufgaben übernehmen. Die Aufgaben oder anders gesagt Leistungen, die der Profi für die Bauenden erfüllen kann, werden in Phasen eingeteilt. Die sind in der Honorartabelle für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst. Diese dient dann auch als Grundlage für die spätere Abrechnung der Kosten. Dementsprechend können Bauherren und -herrinnen den Architekten oder die Architektin für eine oder mehrere Phasen im Hausbauprojekt beauftragen. Es ist auch möglich, die Personen innerhalb des Projektes zu wechseln.
Die Leistungsphasen sind wie folgt unterteilt:
Aus diesen ganzen Leistungsphasen werden dann die Aufgaben des Architekten bzw. der Architektin ersichtlich. Der Profi übernimmt zum Beispiel die Grundrissplanung und -erstellung am Anfang des Bauprojektes, sodass genau der Grundriss für das Traumhaus entsteht, der den Vorstellungen entspricht. Außerdem berät er Bauende über die möglichen Gestaltungsoptionen hinsichtlich des Bebauungsplans und falls die eigenen Wünsche bei Dachformen, Fassadengestaltung und Co. nicht mit dem Bebauungsplan vereinbar sind, spricht er alternative Lösungen aus. Darüber hinaus ist der Architekt bzw. die Architektin als bauvorlageberechtigte Person dafür verantwortlich, dass der Bauantrag ordnungsgemäß gestellt und eingereicht wird.
Weitere Aufgaben des Architekten bzw. der Architektin:
Wie viel der Architekt letzten Endes für das individuelle Projekt in Rechnung stellt, ist ganz unterschiedlich. Im Allgemeinen müssen Hausbauende, wenn sie einen Architekten bzw. eine Architektin für alle LP beauftragen mit circa 10 bis 15 % der gesamten Baukosten rechnen. Wird der Architekt bzw. die Architektin nur für einzelne Leistungen beauftragt, sind die Kosten entsprechend geringer. Im Durchschnitt werden folgende Prozentpunkte – gemessen an dem Gesamthonorar – für die einzelnen Leistungsphasen fällig:
Die Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ und die Leistungsphase 8 „Objektüberwachung“ sind dementsprechend die kostenintensivsten Arbeiten des Architekten bzw. der Architektin.
Die Suche und Auswahl nach dem passenden Hausbaupartner ist nicht immer einfach – schließlich vertrauen Bauherren und -herrinnen ihnen nicht nur viel Geld an, sondern auch das Traumhaus, das im besten Fall bis zum Lebensende gefallen und stehen bleiben sollte. In der Praxis hat sich etabliert, dass Bauende gerne auf Empfehlungen von anderen Hausbauenden zurückgreifen. Sprich, wenn jemand bereits vorher gute Erfahrungen mit dem Architekturbüro zum Beispiel in der Nähe gemacht hat. Andererseits können auch Bewertungen auf Portalen, die räumliche Nähe zum Architekturbüro oder Referenzgebäude die Auswahl für den passenden Partner erheblich erleichtern. Ein seriöses und kompetentes Auftreten beim ersten Gespräch geben Hausbauenden in der Regel ein gutes Gefühl und sprechen häufig für die Professionalität des Experten bzw. der Expertin. Alle Architekten müssen sich auch in der Architekturkammer des jeweiligen Bundeslandes registrieren.
Andererseits kann auch die Ausrichtung des Architekturbüros ausschlaggebend für oder gegen den Architekten bzw. die Architektin sein. Zahlreiche Profis haben sich auf einen bestimmten Bereich spezialisiert, wie zum Beispiel Nachhaltigkeit, eine bestimmte Bauweise und Co. Letzten Endes sind Architekten bzw. Architektinnen auch eine Art von Künstlern. Und nicht jedem gefällt ihre Bauweise oder ihr Design. Deswegen sollte auch hier geschaut werden, ob die grundsätzlichen Vorstellungen zusammenpassen.
Faktoren zur Auswahl:
Für Bauherren und -herrinnen, die noch überlegen, einen Architekten bzw. eine Architektin zu beauftragen, kann die Übersicht über die Vor- und Nachteile womöglich weiterhelfen.
Vorteile
Nachteile
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