Seit Anfang 2022 herrscht absolutes Chaos bei der KfW-Förderbank und Hausbauende sind aufgrund geänderter Förderbedingungen, ausgegebener Gelder und abgelehnter Anträge mehr als verunsichert. Nach dem die KfW bekannt gegeben hat, dass der Effizienzhaus-Standard 55 zum 31.01.2022 auslaufen wird, gab es einen regelrechten Run auf die Fördertöpfe, die daraufhin nach wenigen Stunden und Tagen bereits ausgeschöpft waren. Im zweiten Anlauf im April 2022 stoppte die KfW die Förderungen mit geänderten Bedingungen wieder nach wenigen Stunden.
Mittlerweile können Bauherren und -herrinnen nur noch für die sogenannte „Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse“ eine Förderung erhalten. Was das für den Hausbau alles bedeutet, erklären wir hier.
Damit Bauende eine Förderung durch die KfW erhalten, muss das Gebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Zertifikat erreichen. Dazu wird das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude benötigt“. Im Allgemeinen werden bei einem Effizienzhaus zwei grundlegende Kriterien für den energetischen Standard der Immobilie betrachtet: Die Höhe des Gesamtenergiebedarfs des Gebäudes und die Wärmedämmung der Gebäudehülle mithilfe des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlust.
Ein entsprechendes Effizienzhaus-Stufe-40 verbraucht im Vergleich zu einem Referenzgebäude, welches die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entspricht, nur 40 Prozent der Primärenergie. Der Transmissionswärmeverlust liegt bei 55 Prozent des Referenzgebäudes. Darüber hinaus müssen durch das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ weitere Vorgaben erfüllt werden.
Das Qualitätssiegel ist ein staatliches Gütesiegel, das durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat entwickelt und vergeben wird. Gebäude, die mit diesem Siegel zertifiziert sind, tragen in großem Maße zur nachhaltigen Entwicklung bei. Es gibt zwei Varianten des Siegels: QNG-PLUS und QNG-Premium. Bei der PLUS-Variante werden die gesetzten Anforderungen überdurchschnittlich erfüllt und beim QNG-Premium deutlich überdurchschnittlich.
Durch das Zertifikat soll „u.a. die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse“ nachgewiesen werden können“, so das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Die KfW kündigte nach der Bekanntgabe der neuen Förderbedingungen im April 2022 an, dass eine Begrenzung der Fördertöpfe nicht nötig sei, da man nicht damit rechne, dass übermäßig viele Anträge für diesen Standard eingehen würden. Der Grund dafür ist einfach: Hausbauende müssen hohe Anforderungen erfüllen, um ihr Projekt zertifizieren zu lassen. Laut dem Bundesministerium sollen die Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat folgenden Anforderungen aus dem QNG-Kriterienkatalog genügen:
Weitere Informationen findest du im QNG-Kriterienkatalog.
Wer ein Effizienzhaus-Stufe-40 mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ neu baut, der erhält von der KfW einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Ebenfalls können Bauende aber auch einen direkten Zuschuss bei den Kommunen beantragen.
Der maximale förderfähige Kreditbetrag beläuft sich auf 150.000 Euro je Wohneinheit. Die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 Prozent, also bis maximal 18.750 Euro. Darüber hinaus wird die Fachplanung, die Baubegleitung und die Zertifizierung in bestimmter Höhe gefördert.
Dabei wird die Baubegleitung für den Neubau eines nachhaltigen Effizienzhauses ebenfalls mit einem Kredit und einem Tilgungszuschuss gefördert. Dafür geltenden folgende Summen:
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Stand: 29.04.2022
Die Zertifizierung für das Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse wird mit einem Tilgungszuschuss gefördert. Die maximalen förderfähigen Kosten entsprechen dabei den Beträgen für die Baubegleitung. Ein (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 50 Prozent wird gewährt.
Aber nicht nur der Neubau eines Effizienzhaus-Stufe-40 mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ wird gefördert, auch die Sanierung und der Kauf einer solchen Immobilie. Interessierte haben hier die Auswahl zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Hausbesitzer und -besitzerinnen, die ihr Gebäude zum Beispiel durch den Einbau einer Lüftungsanlage oder durch den Austausch der alten Heizungsanlage energetisch sanieren, erhalten eine Förderung im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.
Weitere Informationen über die Höhe des Tilgungszuschusses bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen im Bestandsbau findest du auf der offiziellen Seite der KfW unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/.
Die Förderung muss, wie jede andere zuvor auch, bereits vor dem Beginn des Bauvorhabens beantragt werden. In der Regel wird der Antrag direkt bei der Hausbank gestellt und daraufhin, laut Angaben der KfW, innerhalb einer geringen Bearbeitungszeit bewilligt, sofern der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt ist.
Voraussetzung für die Förderung ist allerdings die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten bzw. einer Energieeffizienz-Expertin, der oder die in einem speziellen Register für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet ist. Diese sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Fachplanung und Baubegleitung beim Neubau, bei der Sanierung von Bestandsgebäuden oder bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen, wobei hierfür auch Fachbetriebe unter bestimmten Umständen eine Bestätigung ausstellen können. Ohne die Experten bzw. Expertinnen erhalten Interessierte keine Zertifizierung.
Alle Bauherren und -herrinnen, die weitere Informationen für die Zertifizierung von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden suchen, finden hier die Links für die Seiten des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie für die KfW.
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