Bevor Bauherren und -herrinnen oder diejenigen, die ihr Haus renovieren oder anbauen wollen, wirklich loslegen können, benötigen sie in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Die erhalten Hausbauende, indem sie einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde einholen. Wir erklären, was du zum Bauantrag wissen musst und welche Unterlagen du benötigst, damit es mit den eigenen vier Wänden klappt.
Ob ein Bauantrag für ein konkretes Bauvorhaben benötigt wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In der Regel wird das in den jeweiligen Landesbauordnungen sowie im Bebauungsplan der Gemeinden festgehalten. Wer sich also über den Bauantrag bzw. die Baugenehmigung für den Anbau, Umbau oder den Hausbau informieren möchte, der sollte sich zunächst die entsprechende Landesbauordnung seines Bundeslandes und den Bebauungsplan anschauen. Teilweise reicht es auch aus, die Behörde nur über das Bauvorhaben zu informieren.
Ganz allein werden Bauherren und -herrinnen aber nicht gelassen – Grundsätzlich muss der Bauantrag von einer bauvorlageberechtigten Person, zum Beispiel einem Architekten oder einer Architektin, gestellt werden. Das ist ein großer Vorteil für die Hausbauenden, denn diese kennen bereits alle wichtigen Vorgaben und was beachtet werden muss.
Durch eine Bauvoranfrage können Hausbauende erste Sicherheit bekommen, ob ihr Bauvorhaben so wie geplant durchführbar ist.
Der Bauantrag ist ein baurechtliches Instrument, um die Zulässigkeit von Bauvorhaben im jeweiligen Bundesland und der zuständigen Gemeinde zu überprüfen. Wie in allen behördlichen Instanzen bedarf es deswegen einer Vielzahl an Unterlagen und Formularen, die ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt und eingereicht werden müssen. Das ist übrigens auch eine der Pflichten von Bauherren und -herrinnen.
Welche Unterlagen genau einzureichen sind, wird von Bundesland und Gemeinde geregelt. Deswegen sind die Vorgaben in ganz Deutschland unterschiedlich. In der Regel müssen folgende Unterlagen im Bauantrag enthalten sein:
Sollten wichtige Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht werden. Das sollte im besten Fall so schnell wie möglich passieren, um das Antragsverfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Bauherren und -herrinnen bekommen beim Antragsverfahren Unterstützung von einer bauvorlageberechtigten Person, zum Beispiel einem Architekt oder einer Architektin. Nur diese sind dazu berechtigt, einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die Unterlagen werden von der bauvorlageberechtigten Person an die Baubehörde weitergeleitet, sobald die Hausbauenden dieser eine Bevollmächtigung ausgesprochen und die Unterlagen unterschrieben haben.
Bevor der Bauantrag gestellt wird, sollten sich Bauherren und -herrinnen mit den baurechtlichen Vorschriften des Landes und der Gemeinde sowie mit dem geltenden Bebauungsplan auseinandersetzen. Hier können Hausbauende schon ablesen, welche Gestaltungen innerhalb ihres Bauvorhabens möglich sind und welche nicht. Im Bebauungsplan finden Hausbauende, sofern diese geregelt sind, unter anderem Dachformen und -eindeckungen, Vorgaben zur Gestaltung der Fassaden oder der Außenanlagen und Co.
Passt das geplante Haus nicht mit diesen Vorgaben überein, ist die Genehmigung des eigenen Projekts eher unwahrscheinlich. Um sich deswegen überflüssige Arbeit und Zeit zu sparen, sollten die Vorgaben bei der Hausplanung und -gestaltung direkt berücksichtigt werden.
Außerdem sollten die Antragsteller und -stellerinnen darauf achten, dass alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Das erleichtert das Verfahren. Um die Beantragung des Bauantrags und die Unterlagen kümmert sich in der Regel der beauftragte Architekt oder die Architektin.
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Schließlich gibt es eine Vielzahl an Faktoren, die die Bearbeitungszeit im Genehmigungsverfahren beeinflussen, angefangen bei der Auslastung innerhalb der Behörde bis zu Faktoren, die Hausbauende direkt beeinflussen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn wichtige Unterlagen fehlen, die nachgereicht werden müssen.
Baubehörden müssen sich auf jeden Fall nicht an eine bestimmte Frist halten. Deswegen muss grundsätzlich mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis sechs Monaten gerechnet werden. Einzig und allein in Baden-Württemberg wird Bauherren und -herrinnen zugesichert, dass ihr Antrag innerhalb von acht Wochen bearbeitet wird.
In jedem Bundesland gleich ist aber, dass es eine bestimmte Frist gibt, bis wann der Bau begonnen und fertiggestellt sein muss, damit die aktuelle Baugenehmigung ihre Gültigkeit behält. Hier sind wieder die unterschiedlichen Regelungen des Bundeslandes zu beachten.
In seltenen Fällen kann der Bauantrag auch abgelehnt werden, vor allem dann, wenn natur- oder denkmalschutzrechtliche Vorschriften gegen das Vorhaben sprechen. Innerhalb einer Frist von vier Wochen können Hausbauende bei der zuständigen Behörde Widerspruch gegen die Ablehnung einreichen. Hierzu müssen sie im besten Fall eine schriftliche Erklärung inklusive Gutachten von Experten einreichen, die die Sachverhalte für sie günstig darstellen. Dann kann gemeinsam mit der Baubehörde eine Einigung gefunden werden.
Eine klare Regelung hinsichtlich der Kosten für den Bauantrag gibt es nicht, aber Hausbauende sollten diese in jedem Fall direkt als Kostenpunkt einplanen. Je nach Größe der Baumaßnahme und dem Verwaltungsaufwand können die Kosten höher oder geringer ausfallen.
Grundsätzlich können die Gebühren mit circa 0,5 – 1 Prozent der gesamten Baukosten kalkuliert werden. Dazu kommen weitere Kosten für die Bearbeitung und Antragstellung durch die bauvorlageberechtigte Person sowie die Kosten, die für die eventuell eingereichte Bauvoranfrage angefallen sind.
Eine Bauvoranfrage gibt erste Auskunft darüber, ob das eigene Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden würde – also ob es mit dem gültigen Baurecht und dem entsprechenden Bebauungsplan vereinbar ist. In der Regel kann die Bauvoranfrage von Bauherren und -herrinnen ohne entsprechenden Experten (Architekt oder Architektin) und formlos gestellt werden. In den meisten Fällen ist es trotzdem sinnvoll, eine fachkundige Person hinzuziehen.
Eine Bauvoranfrage wird vor allem dann gestellt, wenn es keinen gültigen Bebauungsplan für das Grundstück gibt oder es sich im Außenbereich befindet, so erhalten die Bauherren und -herrinnen grundsätzliche Planungssicherheit über ihr konkretes Vorhaben.
Nicht immer wird die Bauvoranfrage aber rechtlich anerkannt. So kann es dazu kommen, dass die konkrete Zusage während des Baugenehmigungsverfahrens von der der Bauvoranfrage abweicht.
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