Energieausweis (EnEV 2016): Was muss ich wissen?
13/6/2021

Der Energieausweis (EnEV 2016): Was du wissen musst

Ressourcenarmes, energiesparendes und damit auch nachhaltiges Bauen ist in aller Munde – dazu wurden am 01. Januar 2016 in der Energieeinsparverordnung (EnEV) höhere Anforderungen für den Neubau sowie die Modernisierung und Sanierung von Bestandsimmobilien festgelegt. Das Ziel der EU-Verordnung ist es, den CO2-Ausstoß weiterhin so gering wie möglich zu halten – da müssen auch Bauherren und -herrinnen mit anfassen.  

Die EnEV 2016 ist für viele kein Begriff, der „Energieausweis“ dagegen schon. Sowohl Hausbauende als auch Hauskäufer und -käuferinnen sowie Mieter bzw. Mieterinnen haben schon mal etwas von dem energetischen Steckbrief gehört.

EnEV 2016 – Bestimmungen zum Energie sparen 

Die EnEV wurde erstmalig im Jahr 2002 eingeführt und hat sich seitdem kontinuierlich weiterentwickelt, außerdem wurde sie an die neuesten Standards für Energie angepasst. Die letzte Version ist die EnEV 2014, die umgangssprachlich auch als EnEV 2016 bezeichnet wird. Sie beinhaltet die Neuregelungen, die ab dem 01. Januar 2016 gelten. In der Energieeinsparverordnung werden die Bedingungen für Wärmeschutz und Heizanlagen von Gebäuden festgelegt. 

Dabei wurden die Energieeinsparungen für Neubauten im Gegensatz zu seinem früheren Pendant verschärft, diese müssen im Zuge der Neuerung einen um 25 Prozent geringeren Primärenergiebedarf ausweisen. Außerdem wurden die Werte für den Transmissionsenergieverlust weiter nach unten gesetzt (20%). Der Primärenergiefaktor wird von 2,4 auf 1,8 gesenkt. In Form einer komplizierten Rechnung werden die verschiedenen Bedarfe und Faktoren ausgerechnet:

  • Der Primärenergiebedarf gibt den Durchschnittsverbrauch an Energie (Heizen, Lüften und die Warmwasseraufbereitung) eines Gebäudes an. Darin sind auch die vorgelagerten Prozesse enthalten, die aufgewendet werden müssen, um die Energie zum Gebäude zu transportieren (Gas- oder Stromlieferung). 
  • Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizungs-, Warmwasseraufbereitungs- und Kühlungsanlagen zur Verfügung stehen muss, damit eine normierte Innentemperatur sowie eine konstante Warmwassertemperatur gewährleistet wird. 
  • Der Primärenergiefaktor stellt die Berechnungsgrundlage für den Primärenergiebedarf dar. Er ist je Energieträger unterschiedlich und er berücksichtigt den verschiedenen Energieaufwand für die entsprechende Anlage. Multipliziert mit dem Endenergiebedarf ergibt er den Primärenergiebedarf. 
  • Der Transmissionswärmeverlust gibt an, wie viel Wärme ein beheiztes Gebäude über seine Außenhülle verliert. Je besser die Dämmung bzw. Isolierung eines Hauses ist, desto weniger Wärmeverlust weist es auf.

In Form des Energieausweises werden diese Kennzahlen grafisch aufgearbeitet. Dieser dient dann als Steckbrief der Immobilie. 

Wer ist von den Regelungen betroffen?

Jeder Immobilienbesitzer bzw. Immobilienbesitzerin und auch diejenigen, die es werden möchten, müssen ihre Vorhaben an die EnEV 2016 anpassen. Dabei gilt die EnEV 2016 nicht nur für Neubauten, sondern auch für die Sanierung oder Modernisierung von Bestandsimmobilien. In der Verordnung wird zwischen

  • Wohngebäuden (dienen dem Zweck nach dem überwiegenden Wohnen)
  • Nicht-Wohngebäuden (alle Gebäude, die nicht unter das Wohngebäude fallen) unterschieden.
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Energetische Pflichten für Bestandsimmobilien – Das solltest du als Käufer oder Käuferin wissen

Um den Anforderungen der EnEV 2016 nachzukommen, müssen Hausbauende und Käufer bzw. Käuferinnen von Bestandsimmobilien so energetisch wie möglich bauen oder sanieren, eben aber mind. 25 Prozent energieschonender als zuvor. Mit energiesparenden Heizungs-, Lüftungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen können Bauherren und -herrinnen neben einer umfangreichen Wärmedämmung den Anforderungen der Energieeinsparverordnung nachkommen. 

Für Bestandsimmobilien (nur einzelne Sanierungsmaßnahmen) gilt Folgendes:

BauteileU-WertWerte zur Orientierung für mögliche Baumaßnahmen
Außenwand0,2412 bis 16 cm Dämmung
Fenster (U-Wert der gesamten Fenster ist maßgeblich)1,30Zweischeiben-Wärmeschutzverglasung
Dachfenster1,40Zweischeiben-Wärmeschutzverglasung
Dachschrägen, Steildächer0,2414 bis 18 cm Dämmung
Obere Geschossdecken0,2414 bis 18 cm Dämmung
Flachdächer0,2016 bis 20 cm Dämmung
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte0,3010 bis 14 cm Dämmung
Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (Erneuerung des Fußbodens auf beheizter Seite)0,504 bis 5 cm Dämmung
Decken, die nach unten an Außenluft grenzen0,2414 bis 18 cm Dämmung

Quelle: Verbraucherzentrale NRW e.V.

Dabei bezeichnet der U-Wert die Anforderungswerte an den Wärmedurchgangskoeffizienten. 

Darüber hinaus müssen bestimmte Heizkessel ausgetauscht und gegen energiesparende Varianten ausgetauscht werden. Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine Heizleistung von circa 4-400 kW aufweisen, müssen weichen. Zusätzlich muss in unbeheizten Räumen eine Dämmung der neuen Heizungs- und Warmwasserrohre erfolgen.

Der Energiepass für Gebäude

Wer bisher noch nichts von der EnEV 2016 gehört hat, der kennt zumindest den Energieausweis, welcher mittlerweile über (nahezu) jedes Gebäude vorliegen muss. Eine Ausnahme gilt für Einfamilienhäuser, die zur Eigennutzung erbaut werden (solange diese nicht verkauft oder vermietet werden sollen). Im Energieausweis können sowohl Mieter und Mieterinnen als auch Käufer und -Käuferinnen Kennziffern über die Energieeffizienz des Hauses einsehen. Eigentümer und -Eigentümerinnen erhalten damit auch eine Übersicht über mögliche Modernisierungsmaßnahmen, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. 

Bei dem Ausweis für die Immobilie wird zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden.

Verbrauchsausweis − nicht immer optimal

Beim Verbrauchsausweis wird als Berechnungsgrundlage der Verbrauch der Heizung und des Warmwassers der letzten drei Abrechnungsperioden zugrunde gelegt. Bei der Berechnung werden ebenso längere Leerstände und Witterungsverhältnisse berücksichtigt, um einen möglichst authentischen Energieverbrauch darzustellen. 

Nicht immer lässt der Steckbrief für die Immobilie vollständige Rückschlüsse auf den Energieverbrauch des Hauses zu. Beim Verbrauchsausweis wird zum Beispiel das Heizverhalten der vorherigen Bewohner und Bewohnerinnen, das lässt aber keine Rückschlüsse auf das eigene Heizverhalten zu.

Bedarfsausweis – theoretische Berechnung

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische energetische Bedarf des Gebäudes durch ein spezielles Gutachten ermittelt. Dabei werden der Gebäudetyp, das Baujahr, Größe des Gebäudes, Anzahl der Wohnungen in dem Gebäude, Art der Fenster und der Heizungsanlage sowie die Dämmung berücksichtigt. Bei Neubauten werden in der Regel Bedarfsausweise ausgestellt.


Auch auf den Bedarfsausweis können sich Hausbauende und Käufer sowie Käuferinnen nicht immer verlassen, denn dieser gibt die Werte an, die sich auf eine Normnutzung beziehen und von dem Verbrauchsverhalten der Bewohner und Bewohnerinnen abweichen kann.

Von Grün bis Rot – die Effizienzklassen im Energieausweis

Fast wie beim Kauf eines Elektrogerätes verrät die Skala für Effizienzklassen im Energieausweis, auf welchem energetischen Stand sich das Gebäude befindet. Neben der Angabe der Energiekennwerte (kWh/(m²*a)) zeigt es eine Einordnung von Level A+ (grün) bis H (rot). Die mittleren Kennwerte dienen dabei als Orientierungswerte für den Energieverbrauch von Gebäuden im selben Level. In der Regel liegen Neubauten in Deutschland zwischen A und B, Passivhäuser im A+ Bereich. Deutsche Bestandsimmobilien weisen im Durchschnitt ein E-Level auf. 

Der Energieausweis ist ein Muss

Wer sich vor Bußgeldern und Strafen schützen möchte, der sollte sich einen Energieausweis erstellen lassen, bevor das eigene Gebäude verkauft oder vermietet wird. 

Einen Verbrauchsausweis können sich Hausbesitzer und -besitzerinnen mittlerweile schon online bestellen. Dabei müssen nur die Kennwerte des Energieverbrauches der letzten drei Heizperioden und Daten zur Immobilie angegeben werden. Diesen erhalten Hauseigentümer und -eigentümerinnen für einen Betrag von circa 50 bis 100 Euro. 

Bei einem Bedarfsausweis dürfen in der Regel nur die Profis ran − Architekten, Ingenieure oder Handwerker mit besonderer Aus- und Weiterbildung nach dem Gesetz dürfen diesen Ausweis nach Begutachtung der Immobilie ausstellen. Damit ist dieser aber auch teurer als der Verbrauchsausweis. Eigentümer und Eigentümerinnen müssen hier mit circa 300 bis 800 Euro, je nach Gebäudetyp und -fläche rechnen. 

Energiesparendes Bauen immer gleich teurer?

Viele Bauherren und -herrinnen meinen, dass der Bau oder die Sanierung eines Hauses durch rechtliche Rahmenbedingungen wie die EnEV 2016 teurer wird. Eine pauschale Kostenaussage zu treffen, ist natürlich schwierig, aber mittlerweile befinden sich (nahezu) alle Neubauten auf dem aktuellen energetischen Stand. Besonders wenn du dich als Bauherr oder -herrin für einen KfW-Effizienzhausstandard entscheidest, kannst du dir sicher sein, dass die Vorgaben der Energieeinsparverordnung erfüllt werden. Es ist aber sinnvoll, sich die verschiedenen Möglichkeiten zum energieeffizienten Bauen und Sanieren anzuschauen und Anlagen zu kombinieren, um eine kostengünstige Basis zu schaffen. Hausbauende und diejenigen, die umfangreiche energiesparende Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an ihrem Traumhaus durchführen müssen, werden auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch eine KfW-Förderung in Form von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen belohnt.

Über den Autor
Julian Droste
Gründer
Julian ist während des Baus seiner egienen vier Wände auf viele Probleme gestoßen, vor denen er angehende Bauherrinnen und Bauherren mit dem Hausbaukurs schützen möchte.

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