Rechte des Nachbarn beim Hausbau: Was gilt?
23/3/2022

Welche Rechte haben meine Nachbarn beim Hausbau? Das musst du wissen!

Bei der Realisierung des Bauvorhabens müssen Hausbauende auf viele Vorschriften und baurechtliche Vorgaben achten. Aber auch die Nachbarn haben manchmal ein Wörtchen mitzureden, wenn es um den eigenen Bau geht. Nicht nur, dass der monatelange Lärm ein Ärgernis für den Nachbarn sein kann, auch nicht eingehaltene Abstandsflächen oder eine schattenwerfende Garage kann zum Streitpunkt werden, der im Nachhinein rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen kann. Deswegen sollten Bauherren und -herrinnen direkt bei der Planung ihres Traumhauses die umliegenden Interessen der Nachbarparteien berücksichtigen. 

Lärm und Schmutz als hinnehmbare Beeinträchtigungen?

Ein Hausbau erfordert von allen Beteiligten stahlharte Nerven – schon früh morgens startet die Arbeit von Handwerksunternehmen mit schweren Maschinen und Geräten, die Lärm und Schmutz verursachen, der sich nur selten auf die tatsächliche Baustelle einschränken lässt. Hält diese Situation über mehrere Wochen bzw. Monate an, kann der Nachbar bzw. die Nachbarin schon einmal genervt sein. Grundsätzlich hat die Nachbarpartei aber bei erteilter Baugenehmigung das übliche Maß an Baustellenschmutz und -lärm zu tolerieren. Dennoch sollten sich Bauherren und -herrinnen schon im Vorfeld darüber Gedanken machen, wie sie mit der Bausituation und den Nachbarn sowie Nachbarinnen umgehen sollen und welche Rechte diese haben, so kann Mann oder Frau zu einer positiven und angenehmen Nachbarbeziehung beitragen. 

In einigen wenigen Fällen kann die Nachbarpartei durch ihr Mitspracherecht den Hausbau untersagen. 

Welches Mitspracherecht haben Nachbarn?

In den entsprechenden Landesbauordnungen ist geregelt, welche Rechte die Nachbarn bei Bauvorhaben in unmittelbarer Umgebung haben. Teilweise weichen die Vorgaben aber stark voneinander ab, sodass im individuellen Fall immer die jeweilige Landesbauordnung herangezogen und der Einzelfall geprüft werden muss. 

Teilweise ist es heute so, dass Bauherren bzw. Bauherren laut Bauordnung für den Hausbau keine förmlichen Genehmigungen der Nachbarpartei einholen müssen. In diesem Sinne haben Nachbarn in der Regel nur ein Widerspruchsrecht, wenn das Bauvorhaben gegen öffentlich-rechtliche Regelungen oder das Nachbarrecht verstößt. In diesen Fällen können sie in gewisser Weise über den Hausbau mitbestimmen, wenn sie dem Vorhaben aus irgendwelchen Gründen nicht zustimmen. Andererseits wird den Nachbarn in vielen bundeslandeigenen Regelungen ein gewisses Mitspracherecht zugesprochen. Mit der Unterschrift auf einem Formular, welches in der Regel der Baugenehmigung angefügt wird, stimmen Nachbarn dem Bauvorhaben zu.  

In der Praxis setzen sich die wenigsten Anwohner und Nachbarn gegen das private Bauvorhaben zur Wehr. Wer als angehender Bauherr oder angehende Bauherrin einen positiven Eindruck bei den neuen Nachbarn hinterlassen möchte, der geht offen mit seinem Bauvorhaben um und berücksichtigt die Belange seines Gegenübers. 

Sollte jedoch ein Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmen, wird es für Bauherren und -herrinnen schwieriger, eine Baugenehmigung zu erhalten. 

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Wann brauche ich die Zustimmung meines Nachbarn?

Bevor der Hausbau losgeht, sollten Bauherren und -herrinnen sich um eine Kontaktaufnahme mit den nächstgelegenen Nachbarn bemühen und sie über das bevorstehende Projekt informieren. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis. 

Beim Hausbau sollte immer darauf geachtet werden, dass alle Vorgaben aus dem Bebauungsplan ordnungsgemäß berücksichtigt werden und dass das Vorhaben nicht gegen den Gebietscharakter widerspricht. Das wäre der Fall, wenn ein Gewerbebetrieb in ein Wohngebiet gebaut werden würde. Hier würden womöglich Nachbarn und Anwohner Widerspruch einlegen. 

Die Zustimmung der Nachbarn muss jedoch in der Regel nur bei förmlicher Bauplanung eingeholt werden. Eine nicht förmliche Bauplanung, dazu gehören Gebäude mit weniger als 25 Quadratmeter Grundfläche, bedarf keiner Zustimmung durch die Nachbarpartei. Das ist zum Beispiel bei Garagen oder Gartenhäusern der Fall. 

Mit und ohne Zustimmung des Nachbarn bauen?

Grundsätzlich bemühen sich die zuständigen Bauämter um eine gütliche Lösung für beide Parteien. In vielen Landesbauordnungen sind die Zustimmungen der Nachbarn für den Hausbau mittlerweile auch nicht mehr nötig, weswegen dem Bauvorhaben, auch ohne Unterschrift des Nachbarn in der Regel zugestimmt wird. 

Der Nachbar muss in die Bauplanung einbezogen werden und leistet im Idealfall ganz unbürokratisch seine Zustimmung. Das kann auch durch Mitwirkung des Bauherren und der Bauherrin erreicht werden, wenn diese sich rücksichtsvoll gegenüber der Nachbarpartei zeigen. 

Verweigert der Nachbar aus juristisch irrelevanten Gründen die Zustimmung, erteilt die Baubehörde in der Regel trotzdem die Genehmigung. Gibt es jedoch geltendes Recht, das gegen den Hausbau spricht, so kann der Nachbar Widerspruch einlegen und sogar eine Klage anstreben. Die kann im schlechtesten Fall zur Ungültigkeit der Baugenehmigung führen. 

Wann kann Widerspruch gegen meinen Hausbau eingelegt werden?

Sprechen öffentlich-rechtliche Vorgaben aus dem Bebauungsplan oder der Landesbauordnung sowie Nachbarschaftsregelungen gegen den Hausbau, können Nachbarn und andere Anwohner Widerspruch dagegen einlegen. Wann das der Fall ist, zeigen folgende Gegebenheiten. 

Abstandsflächen werden nicht eingehalten 

Beim Hausbau müssen Bauherren und -herrinnen die Vorschriften zur Grenzbebauung aus der Landesbauordnung zwingend berücksichtigen. Werden diese missachtet, kann der Nachbar Einspruch gegen den Bau einlegen. Eine Ausnahme davon bildet das Schmalseitenprivileg, sofern alle Voraussetzungen durch den Hausbauenden erfüllt sind. Das ermöglicht die Abweichung vom Mindestabstand. 

Bei sogenannten Überbauten, die über die Grundstücksgrenze ragende Anbauten darstellen, kann der Nachbar bei vorsätzlicher oder böswilliger Errichtung den Rückbau durch den Bauherren bzw. die Bauherrin fordern. Ist keine böswillige Absicht nachzuweisen, muss der Nachbar den Überbau dulden, kann aber dafür eine geldliche Entschädigung verlangen. 

Verletzung der Rücksichtnahmegebote

Werden Grundstücke im Innen- und Außenbereich genutzt, müssen Nachbarn dafür sorgen, dass andere nicht beeinträchtigt werden. Bei der Platzierung von Garagen oder Stellplätzen sollte weder die Gesundheit noch die Lebensqualität der Nachbarpartei eingeschränkt werden. 

Maß der Nutzung berücksichtigen

Nachbarn können Einspruch gegen ein Bauvorhaben einlegen, wenn das Maß der Nutzung den Drittschutz verletzt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die vorgeschriebene Flächennutzung, die maximale Anzahl an Wohnungen oder die zugelassene Gebäudehöhe überschritten wird. Sind Dachaufbauten anders gestaltet, kann dies ebenfalls zu einem Widerspruch führen.  

Gebietsverträglichkeit 

Neubauten oder Gebäude müssen sich grundsätzlich an den Gebietscharakter anpassen, um die umliegende Nachbarschaft und die Anwohner bzw. Anwohnerinnen nicht in erheblichem Maße zu stören oder zu beeinträchtigen. So können Nachbarn Einspruch gegen einen Gewerbebetrieb in einem Wohngebiet einlegen, wenn dieser der Gebietsverträglichkeit widerspricht. 

Immissionen und Außengestaltung 

Nachbarn können Einspruch gegen den Hausbau einlegen, wenn Carports, Garagen oder weitere Anlagen im Außenbereich sie in ihrer Lebensqualität beeinträchtigen. Dazu zählen auch der Lärm und die Abgase von Autos, wobei hier immer im Einzelfall entschieden wird. 

Wie läuft ein Widerspruchsverfahren ab?

Sind die Nachbarn über die erteilte Baugenehmigung in Kenntnis gesetzt worden, können sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Baubehörde Einspruch gegen das Vorhaben einlegen. Diese Frist verlängert sich auf ein Jahr, sofern die Nachbarn nicht in Kenntnis gesetzt worden sind. 

Allerdings müssen Nachbarn bedenken, dass auch der Baubeginn auf dem Nachbargrundstück als Kenntnisnahme gewertet werden kann, ohne dass sie hierzu explizit informiert werden müssen. Legen Nachbarn dann nicht fristgerecht innerhalb eines Monats Widerspruch ein, verwirken sie ihr Recht. Nur durch die Inanspruchnahme des Eilrechtschutzes können Nachbarn den sofortigen Stopp des Vorhabens erwirken. 

Beim gerichtlichen Eilrechtschutz bewirken die Nachbarn den sofortigen Stopp der Baumaßnahme, bis die rechtliche Lage geklärt ist. 

Was passiert bei Einspruch nach dem Hausbau?

Auch nach dem eigentlichen Bau haben Nachbarn die Möglichkeit, gegen das eigene Bauvorhaben Einspruch einzulegen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Gebäude gegen bauschutzrechtliche Vorgaben verstößt oder die Nutzung dem Bebauungsplan widerspricht. Wer sich als Bauherr bzw. Bauherrin hier nicht an die Vorgaben hält, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. 

Der Nachbar kann dadurch unter anderem bewirken, dass ganze Gebäudeteile abgerissen oder rückgebaut werden müssen.

Über den Autor
Julian Droste
Gründer
Julian ist während des Baus seiner egienen vier Wände auf viele Probleme gestoßen, vor denen er angehende Bauherrinnen und Bauherren mit dem Hausbaukurs schützen möchte.

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