Bauherr: Wer ist das und was ist zu tun?
18/3/2022

Bauherr sein: Was du wissen musst

Herzlichen Glückwunsch heißt es für angehende Hausbauende, wenn der erste Spatenstich für das Traumhaus gesetzt ist, denn dann sind sie ganz offiziell Bauherren oder -herrinnen, die für alles auf ihrer Baustelle verantwortlich sind. Aber welche Aufgaben und Pflichten muss der verantwortliche Bauherr oder die Bauherrin übernehmen? Wir klären dich über dein Bauherren- bzw. Bauherrinnen-Dasein auf. 

Wer ist Bauherr?

Bauherr oder Bauherrin ist der- oder diejenige, der ein Bauprojekt vorbereitet, plant und realisiert. Dabei übernimmt die Person die Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert. Bauherr oder Bauherrin können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen wie Bauunternehmen sein, z.B. ein Bauträger. Übernehmen die Hausbauenden die Rolle des Bauherren bzw. der Bauherrin, dann warten vielfältige Aufgaben und Pflichten auf sie. Es ist aber auch möglich, einen Teil der Aufgaben an eine dritte Person zu übertragen. 

Bin ich trotzdem Bauherr, wenn ich mit einem Baupartner gemeinsam baue?

Ob eine Person Bauherr oder Bauherrin ist, ist abhängig davon, ob das Haus selbst gebaut wird oder mit einem Baupartner zusammen. Teilweise sind die Hausbauenden dann nicht im eigentlichen Sinne Bauherr bzw. Bauherrin. 

Zusammenarbeit mit Bauträger

Wer gemeinsam mit einem Bauträger baut, der ist im rechtlichen Sinne kein Bauherr bzw. keine Bauherrin. Diese Aufgabe übernimmt der Bauträger in voller Verantwortung, da er bis zum Übertrag Eigentümer des Grundstücks und des Hauses bleibt. Die zukünftigen Haubesitzer und -besitzerinnen sind lediglich die Käuferpartei der Immobilie, die bis zum Eigentumsübertrag in der Regel keine Rechte am Bauvorhaben hat.

Zusammenarbeit mit Architekt bzw. Architektin

Bei der Zusammenarbeit mit einem Architekten oder einer Architektin bleiben Bauherren bzw. -herrinnen anders als beim Bauträger weiterhin selbst für das Bauvorhaben verantwortlich. Selbst wenn einzelne Arbeiten an den Dritten abgegeben werden, entscheidet der Bauherr oder die Bauherrin letzten Endes über alle Fragen zum Bauprojekt selbst. Bei übertragenen Aufgaben auf den Architekten bzw. die Architektin kann dieser/diese bei Mängeln oder Schäden in die Haftung genommen werden.

Zusammenarbeit mit Generalüber-/-unternehmer:

Egal ob bei der Beauftragung eines Generalüber- oder -unternehmers - Hausbauende bleiben immer selbst Bauherr bzw. Bauherrin und damit im eigentlichen Sinne verantwortlich für Entscheidungen auf ihrer Baustelle. Der Bauunternehmer verpflichtet sich aber in der Regel dazu, den Bau ordnungsgemäß fertigzustellen und Handwerkerleistungen und Co. zu koordinieren. Dieser ist also dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten von Sub- und Handwerksunternehmen mängelfrei ausgeführt werden. Deswegen kann er bei Mängeln und Schäden in die Haftung genommen werden. Das alles wird im Generalüber-/-unternehmer bzw. Verbrauchervertrag geregelt. 

Zusammenarbeit mit Fertighaushersteller/-anbieter:

Der Bau eines Fertighauses hat viele Vorteile für die Hausbauenden – einer davon ist der, dass sie das gesamte Bauprojekt Bauherr oder Bauherrin bleiben. Allerdings gibt es hier Unterschiede, je nachdem für welche Ausbaustufe sie sich beim Fertighaus entscheiden. Bei einem schlüsselfertigen Haus gibt es in der Regel für Bauherren und -herrinnen weniger Entscheidungen zu treffen. Beim Ausbau- oder Bausatzhaus sieht das anders aus, da Haubauende hier mehr mit anpacken müssen. Deswegen übernehmen sie in diesen Fällen mehr Verantwortung für und auf dem Bau. 

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Welche Aufgaben bzw. Pflichten habe ich als Bauherr?

In welchem Rahmen ein Bauherr bzw. eine Bauherrin Aufgaben auf der Baustelle erfüllen muss, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Um herauszufinden, was deine Pflichten sind, hilft also ein erster Blick in die Bundeslandsatzungen. 

Für Sicherheit sorgen

Eine der wichtigsten Aufgaben und Pflichten des Bauherren bzw. der Bauherrin besteht darin, für Sicherheit zu sorgen. Das bedeutet, dass sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich sind, dass die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert ist. Außerdem muss die Sicherheit aller am Bau Beteiligten sowie Passanten, Nachbarn und Co. gegen Schäden durch die Baustelle oder die Arbeiten gewährleistet sein. Dazu reicht es nicht, die Aufgabe auf einen verantwortlichen Dritten zu übertragen, Bauherren und -herrinnen müssen auch überprüfen, dass dieser seinen Pflichten nachkommt. 

Zusätzlich muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt werden, der entsprechende Konzepte erstellt und deren Umsetzung überwacht. 

Das obligatorische Baustellenschild „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ ersetzt nicht die Kontrollpflicht des Bauherren oder der Bauherrin. Es reicht also nicht aus, so ein Schild aufzustellen und sich in Sicherheit zu wägen. Hausbauende sind immer in der Haftung, wenn jemand Drittes zu Schaden kommt. 

Erforderliche Genehmigungen einholen 

Ohne die Baugenehmigung kann der Bau des eigenen Traumhauses nicht starten, deswegen sind Bauherren und -herrinnen dafür verantwortlich, dass der Bauantrag sowie die notwendigen Dokumente und Unterlagen eingeholt werden. Dazu müssen sie berechtigte Personen beauftragen und die Zuständigkeiten auf ihrer Baustelle mitteilen. 

Wichtige Meldefristen beachten 

Der Bauherr bzw. die Bauherrin hat die Pflicht, bestimmte Meldungen an die zuständige Behörde zu tätigen. Unter anderem muss der Baubeginn und die Fertigstellung rechtzeitig gemeldet werden. Die Fertigstellung wird in der Regel 14 Tage vor Ende der Baumaßnahme der zuständigen Behörde gemeldet. 

Zahlungen leisten 

Wer als Bauherr oder Bauherrin Handwerksunternehmen oder andere Dritte auf seiner Baustelle beschäftigt, muss diese auch fristgerecht bezahlen. Je nach Vertragsgrundlage können auch Teilzahlungen zu bestimmten Zeitpunkten fällig sein. Bei Nichtbeachtung oder Zahlungsschwierigkeiten kann sogar die Kündigung des Vertrages drohen. 

Abnahme durchführen 

Die Abnahme für Gewerke und Teilleistungen müssen Bauherren und -herrinnen durchführen. Diese ist innerhalb einer bestimmten Frist nach Fertigstellung durchzuführen, damit Hausbauende einen Gewährleistungsanspruch bei Mängeln haben. Zur Abnahme können Bauherren und -herrinnen einen fachkundigen Bausachverständigen bestellen. 

Entscheidungen treffen 

Welche Eindeckung für das Dach genutzt wird, welches Handwerksunternehmen beauftragt wird oder wie die Fassade aussehen soll – für all diese Entscheidungen ist der Bauherr oder die Bauherrin verantwortlich. Wer sich diese Aufgabe nicht zutraut, weil die eigene Zeit oder das Know-how zu knapp ist, kann diese auch auf einen fachkundigen Architekten oder eine Architektin übertragen, die dann alles gemeinsam mit den Hausbauenden besprechen. Letzten Endes obliegt die Entscheidung grundsätzlich beim Bauherr bzw. der Bauherrin.  

Zu den Pflichten des Bauherren bzw. der Bauherrin gehören auch die Rechte. Zum Beispiel dürfen die Hausbauenden selbst entscheiden, mit welchem Baupartner oder Handwerksunternehmen sie zusammenarbeiten möchten. Außerdem haben sie das Recht, bei mangelhaft ausgeführten Leistungen Schadensersatz oder Nachbesserung zu fordern.

Was passiert, wenn der Bauherr wechselt?

Wird das Grundstück zum Beispiel verkauft, dann muss das direkt an die zuständige Baubehörde weitergegeben werden, denn in der Regel wechselt dann auch die Bauherrenschaft und die Verantwortlichkeit. Welche Formulare und Anträge dafür auszufüllen sind, erfahren Bauherren und -herrinnen in der Regel direkt vor Ort. Ist das Grundstück übergeben, werden die Rechte, Pflichten und Aufgaben auf den neuen Bauherr bzw. die neue Bauherrin übertragen. 

Wie sichere ich mich als Bauherr ab? 

Bauherren und -herrinnen übernehmen während der Bauzeit die Verantwortung und somit auch die Haftung für alles, was auf ihrer Baustelle passiert. Verletzt sich eine Person durch herabfallende Gebäudeteile und ist wochenlang arbeitsunfähig, können Schadensersatzansprüche den finanziellen Ruin bedeuten. Damit Bauherren und -herrinnen ihr Risiko bei Unfällen von Personen und Schäden am Bau minimieren, können sie passende Versicherungen abschließen. Besonders wichtige Versicherungen sind: 

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine der wichtigsten Versicherungen für Bauherren und -herrinnen ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Hiermit sichern sich die Hausbauenden gegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ab, die durch einen Unfall oder Ähnliches entstehen können. Rutscht ein Passant auf Bauschutt aus, wird das Nachbargebäude oder ein Auto beschädigt, dann übernimmt die Versicherung im Schadenfall, was eine große finanzielle Entlastung für den Bauherren bzw. die Bauherrin heißt. 

Wie teuer der Beitrag für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist, ist anbieterabhängig. Grundsätzlich kann mit einem Tausendstel der Bausumme kalkuliert werden. 

  • Bauleistungsversicherung

Vandalismus, Stürme oder Hochwasser – gegen solche Schäden können sich Hausbauende mithilfe der Bauleistungsversicherung absichern. Unvorhersehbare Ereignisse können Bauherren und -herrinnen hart treffen, vor allem finanziell. Gut, wenn sie gegen Schäden durch höhere Gewalt, Elementarschäden, Konstruktions- und Materialfehler sowie mutwillige Zerstörung versichert sind. Hier werden jedoch keine Brandschäden abgesichert. 

Die Kosten für die Bauleistungsversicherung berechnen sich anhand der Gesamtkosten des Bauprojektes. 

  • Feuerrohbauversicherung 

Teilweise ist die Vorlage einer Feuerrohbauversicherung die Voraussetzung dafür, dass Hausbauende überhaupt eine Finanzierungsbestätigung erhalten. Das zeigt, wie wichtig sie für das Hausbauprojekt ist. Nicht ohne Grund – denn sie sichert Schäden durch Brand oder Blitzschlag ab, am Rohbau und an Bauteilen. 

Die Feuerrohbauversicherung wird immer zusätzlich zur Bauleistungsversicherung abgeschlossen. 

  • Bauhelferunfallversicherung

Für Bauherren und -herrinnen, die gemeinsam mit Freunden und Verwandten bauen, ist es sinnvoll, eine Bauhelferunfallversicherung abzuschließen. Da Unfälle keine Seltenheit auf der Baustelle sind, wenn viele Laien zusammenarbeiten, sind Hausbauende mit der Bauunfallversicherung gut abgedeckt. So sichern sie sich gegen finanzielle Schäden ab, die auf Dauer teuer werden können. Über die Bauhelferunfallversicherung hinaus müssen Bauherren und -herrinnen die Helfer aber auch bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden. 

Bei Abschluss einer Bauhelferunfallversicherung werden circa 25-40 Euro pro helfender Person fällig.

Über den Autor
Julian Droste
Gründer
Julian ist während des Baus seiner egienen vier Wände auf viele Probleme gestoßen, vor denen er angehende Bauherrinnen und Bauherren mit dem Hausbaukurs schützen möchte.

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